BAB: Herr Eisenberg, was bewegt Sie keine Robe mehr zu
tragen?
Eisenberg: Sie ist nicht mehr durch eine staatliche Kleiderordnung
vorgeschrieben. Mir ist das Tragen der Robe bei der Durchsetzung der mir anvertrauten Mandate nicht
dienlich. Ich brauche sie einfach nicht. Es geht auch ohne Robe. Ich bin seit mehr als
fünfundzwanzig Jahren Anwalt und verfüge über ein gerüttelt Maß an Empirie. Die Robe
verschleiert für alle Beteiligten nur, dass ich als Anwalt im Gerichtssaal im Gegensatz zur
Staatsanwaltschaft oder den Gerichten keine Macht ausübe.
BAB: Ist das
Tragen der Robe Ausdruck der Organstellung der Anwaltschaft und drückt sie Augenhöhe mit den
übrigen Prozessbeteiligten aus?
Eisenberg: Es gibt keine Augenhöhe. Das
Tragen der Robe verschleiert gerade die ungleichen Machtverhältnisse. Diesen falschen Schein will
ich vermeiden. Gerichte und Staatsanwaltschaft haben Macht. Ich habe Argumente. Diese werden durch
das Tragen der Robe nicht besser.
BAB: Hat das Nichttragen der Robe bei den
Prozessbeteiligten Reaktionen ausgelöst?
Eisenberg: Ich habe bisher nur eine
Reaktion erfahren. Der Richter einer großen Strafkammer war vorbereitet durch Anschreiben der
Justizverwaltung und wies mich auf berufsrechtliche Normen hin, die angeblich das Tragen einer Robe
vorschreiben. Ich habe diese Rechtsauffassung zurückgewiesen, und damit hatte es sich. Der Mann war
fair und souverän, er ist auf die Frage nie mehr zurückgekommen. Möglicherweise hat er die Sache
der Kammer gemeldet, das weiß ich nicht, weil ich eine Selbstanzeige erstattet habe. Im Übrigen
haben die Richter der Zivilsenate des KG, die Richter der Zivil- und Strafkammern des LG sowie die
Strafrichter und Schöffengerichte, bei denen ich im letzten halben Jahr aufgetreten bin, überhaupt
keine Reaktion gezeigt. Ich hatte den Eindruck, es ist ihnen schlicht egal. Der Sache der Mandanten
hat es auch nicht geschadet.
BAB: Es wird aber auch Kolleginnen und Kollegen
geben, die auf das Tragen der Robe nicht verzichten wollen. Wie stehen Sie
dazu?
Eisenberg: Ich respektiere diesen Wunsch. Da mag jeder nach seiner
eigenen Facon selig werden.
BAB: Welche Reaktion haben Sie von Seiten der
Rechtsanwaltskammer erfahren?
Eisenberg: Ich war überrascht. Ich ging davon
aus, dass die Kammer als Selbstorganisation der Anwaltschaft und im Vorstand besetzt mit einer
großen Zahl anwaltlicher Rechtsanwender dazu sofort eine klare Haltung einnehmen und verlautbaren
würde, nämlich:
- Nach dem Wegfall staatlichen Zwangs gibt es keine Übung, Roben zu
tragen (weil sich diese Übung erst entwickeln muss).
- Nach Art. 12 GG steht es einer
Anwaltskammer nicht zu, Berufsausübungsregeln hinsichtlich des Vestiments seiner Zwangsmitglieder
zu treffen, weil diese nicht erforderlich sind für eine ordnungsgemäße Rechtspflege und die
Beteiligung der Anwaltschaft.
- Ohne Regelung des Gesetzgebers geht es wegen der
Grundrechtsrelevanz ohnehin nicht.
Stattdessen überraschte mich die Kammer nur zwei
Tage nach meinem ersten Auftritt ohne Robe mit einer über die Presse lancierten öffentlichen
Mitteilung eines angeblichen Vorstandsbeschlusses, nach dem das Tragen einer Robe weiterhin
Berufspflicht sei, weil es der örtlichen Übung entspräche. Auf meinen sofortigen Widerspruch und
die Mitteilung, dass ich mich dieser Auffassung nicht unterwerfe, und der darin enthaltenen
Ankündigung fortgesetzt dem "Beschluss" des Vorstands zuwiderhandelnden Verhaltens (was im Falle
der Ernsthaftigkeit des "Vorstandsbeschlusses" sogleich eine Reaktion des Kammervorstands nach sich
ziehen hätte müssen) schwieg der Vorstand vier lange Monate. Mitte Oktober sickerte durch, dass
der Vorstand die Haltlosigkeit seines Beschlusses erkannt hat. Offiziell mitgeteilt wurde mir das
nicht. Das führte dazu, dass in einem Zivilprozess, den ich wegen einer Bildrechtsverletzung gegen
die „Bild"-Zeitung führte, diese mir noch am 20. Oktober 2009 vorwarf, fortgesetzt gegen
Berufsrecht zu verstoßen. Für mich hatte die Kammer eine Bringschuld, ihre Zweifel an dem
überstürzten Beschluss, den sie sofort öffentlich gemacht hatte, ebenfalls sofort offen zu legen,
sobald diese entstanden waren, und zunächst den veröffentlichen Beschluss zur Robentragungspflicht
aus dem Juli 2009 außer Vollzug zu setzen. Dagegen hat die Kammer verstoßen, sie hat damit
letztlich die Herausbildung einer Übung zusätzlich erschwert und mich, der ich die Freiheit von
staatlicher Kleiderordnung für mich in Anspruch genommen habe, über Monate außerhalb des
Berufsrechts gestellt. Für eine aus Zwangsmitgliedern gebildete selbstorganisierende Körperschaft,
die auch die Berufsaufsicht ausübt, und deren Vorstandsmitglieder ausnahmslos praktizierende
Anwälte sind, ist das ein Armutszeugnis. Denn die Zweifel waren vom ersten Tag der überstürzten
Beschlussfassung zur Robentragungspflicht im Vorstand massiv vorhanden und sind auch massiv geltend
gemacht worden.
BAB: Herr Eisenberg, ich danke Ihnen für dieses
Gespräch.
Das Interview führte Redaktionsmitglied RA Gregor Samimi.
Anmerkung der Rechtsanwaltskammer Berlin:
Wir haben Verständnis
dafür, dass sich Herr Kollege Eisenberg eine schnelle Entscheidung entsprechend der von ihm
vertretenen Auffassung gewünscht hätte. Da das Thema Robe jedoch nicht nur in der Anwaltschaft,
sondern auch im Vorstand der Rechtsanwaltskammer kontrovers diskutiert wurde, hat sich der
Entscheidungsprozess - wie dies in demokratisch und ehrenamtlich arbeitenden Gremien häufiger der
Fall ist - über einen längeren Zeitraum hingezogen. Dies war Herrn Kollegen Eisenberg auch
bekannt. Der Beschluss der Rechtsanwaltskammer zur Robe findet sich im Kammerton in diesem Heft auf
Seite 458. Er wurde Herrn Kollegen Eisenberg unverzüglich nach Beschlussfassung zugänglich
gemacht.
RA Samimi ist Fachanwalt für Strafrecht und
Verkehrsrecht, sowie für Versicherungsrecht.
Weitere Infos und Downloads finden Sie
unter www.ra-samimi.de.
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