Der Winter ist da! Umso wichtiger wird ein warmes Heim, um sich vor winterlichem Frost zu
schützen. Ärgerlich wird es, wenn die Heizung nicht funktioniert. Im folgenden wird
beschrieben, wie man sich wirksam gegen eine kalte Heizung und einen überkühlten Vermieter
zur Wehr setzt und in welchem Maß die Miete bei defekter oder nicht ordentlich
funktionierender Heizung gemindert werden kann.
Grundsätzlich muss die Zentralheizung so eingestellt sein, dass eine Mindesttemperatur von
20 bis 22 Grad erreicht wird und zwar in der Zeit zwischen 6.00 Uhr morgens und 23.00
abends. Kann eine Mietwohnung nicht ausreichend beheizt werden, darf die Miete gemindert
werden. Je nach Außentemperatur kann die Mietminderung von 20 bis 50 Prozent
betragen (LG Berlin AZ.: 20 S 3739/84). Bei totalem Heizungsausfall im Winter kann die Miete um
100% Prozent gekürzt werden.
Herrschen im März Temperaturen zwischen 15 - 18 Grad kann eine
Mietminderung in Höhe von 30 % Prozent angemessen sein.
Leistungsschwache Heizkörper in der Mietwohnung, die eine Erwärmung der Mieträume
zumindest auf 20 Grad nicht ermöglichen, stellen einen Mangel dar und berechtigen jedenfalls in
Wintermonaten zur Mietminderung um 5-10 %.
In Notfällen, insbesondere wenn niedrigste Außentemperaturen herrschen und die
Heizung am Wochenende ausfällt und Vermieter und Hausverwalter nicht zu erreichen
sind, kann der Mieter die Reparatur auch sofort in Auftrag geben und die Kosten dem Vermieter in
Rechnung stellen. Dieser muss jedoch nur für die wirklich notwendigen Reparaturkosten
aufkommen.
Informieren Sie bei defekter Heizung Ihren Vermieter über den Mietmangel und fordern Sie
Ihn auf, z.B. die defekte Heizung wieder Instand zu setzten. Beschreiben Sie seit welchem Zeitpunkt
der Mangel besteht und bis wann dieser zu beseitigen ist. Sorgen Sie dafür, dass Sie die
Mitteilung auch beweisen können (z.B. durch Einschreiben).
Sollte Ihr Vermieter nicht reagieren, suchen Sie einen Rechtsanwalt auf. Dieser ist Ihnen bei
der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich.
Ihre Rechtsanwälte Sievers & von Rüden
Niebuhrstraße 701629 Berlin - Charlottenburg
Tel.: 030 -547 103 71
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