Einbürgerung in Deutschland schon nach fünf Jahren Aufenthalt?

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Um in Deutschland eingebürgert werden zu können, müssen Sie sich grundsätzlich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten (Stand September 2023). Durch einen neuen Gesetzesentwurf soll diese Mindestdauer als Voraussetzung für die Einbürgerung in Zukunft auf fünf Jahre abgesenkt werden. Ob und wann das neue Gesetz in Kraft tritt, ist jedoch noch nicht konkret abzusehen.

In order to obtain German citizenship, you must have had your legal residence here for at least eight years. A new draft bill is aiming to reduce this to a minimum period of five years in the future. However, it is yet to be seen when this bill will be signed into law.

Wie ist die Rechtslage im Moment?

In § 10 Abs. 1 StAG sind die Voraussetzungen einer Einbürgerung geregelt. Diese Norm verlangt unter anderem, dass Antragsteller seit mindestens acht Jahren ihren gewöhnlichen Aufenthalt rechtmäßig in Deutschland haben. In einigen Ausnahmefällen, wie etwa besonders guten Sprachkenntnissen oder ehrenamtlichem Engagement, kann diese Dauer auf bis zu sechs Jahre verkürzt werden.

Im Mai 2023 hat das Bundesinnenministerium nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Regeln zur Einbürgerung überarbeiten und die Voraussetzungen reduzieren soll.

Section 10 (1) StAG sets out the requirements that need to be fulfilled for a citizenship application to be successful. This norm prescribes that applicants must have had their legal residence in Germany for at least eight years. In some exceptional circumstances, such as particularly good language skills or regular volunteering or social work, this period can even be reduced to no less than six years.

In May 2023, the Federal Ministry of the Interior has presented a draft bill that aims to modernize the rules on naturalization and citizenship and lower the requirements.

Was soll der neue Entwurf ändern?

Künftig soll eine Einbürgerung schon nach fünf Jahren (und nicht wie bisher nach acht Jahren) rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland möglich sein. Unter Umständen, wie etwa besonderen Integrationsleistungen oder besonders guten Sprachkenntnissen auf dem Niveau C1, soll die Dauer sogar auf bis zu 3 Jahre verkürzt werden können.

Ebenfalls neu: Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass künftig Mehrstaatlichkeit nicht mehr generell verboten sein soll. Die doppelte Staatsbürgerschaft soll also ermöglicht werden.

According to this draft bill, naturalization is to be possible after only five years (and not eight years as before) of legal residence in Germany. Under certain circumstances, such as special integration achievements or particularly good language skills at a level of C1, this duration may even be shortened further to just three years.

The new draft bill also sets out to abolish the general ban on dual citizenship that is currently in place in Germany.

Wann treten die vorgeschlagenen Änderungen in Kraft?

Es ist noch nicht klar, wann die Vorschläge des Gesetzesentwurfs in Kraft treten werden. Am 23.08.2023 ist der Kabinettsbeschluss zum Gesetzesentwurf ergangen, nun muss er in den Bundestag eingebracht werden, dieser muss ihn beschließen, und abschließend muss der Bundesrat zustimmen. Ob in diesem Prozess noch Änderungen an dem Entwurf beschlossen werden, bleibt abzuwarten. Mit einem Inkrafttreten ist realistischerweise nicht vor dem Frühjahr 2024 zu rechnen. Bis dahin bleibt es somit bei der bisherigen Rechtslage und einem vorausgesetzten Aufenthalt von acht Jahren.

However, it is not yet clear when the draft bill’s proposals will come into force. First, the federal government has to agree upon the draft, then it needs to be introduced to the Bundestag which has to pass the bill, and finally the Bundesrat has to approve it. It remains to be seen whether during all of this, any amendments will be adopted to the bill. In any case, the new law is not expected to come into force before spring of 2024. Until then, the current law on naturalization, and with it the required minimum stay of eight years, will remain in force.




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