Eine Widerrufsbelehrung bei mehreren Darlehen
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Ein bislang wenig beachteter Fehler bei Widerrufsbelehrung in Darlehensverträgen kann darin liegen, dass Banken für mehrere zeitgleich gewährte Darlehen (teilweise aufgrund unterschiedlicher Zinsfestschreibungen) nur eine Widerrufsbelehrung erteilt haben.
Dies ist fehlerhaft, da hierdurch beim Darlehensnehmer der unzutreffende Eindruck entstehen kann, er können die Darlehen nur insgesamt widerrufen, obgleich dies nicht der Gesetzeslage entspricht. Dieser Fehler ist quer durch alle Kreditinstitute anzutreffen.
Damit ist zum einen eine Fehlerhaftigkeit gegeben, zum anderen scheidet nach Auffassung des Unterzeichners auch ein Vertrauensschutz aus, da dieser nur bei Verwendung für ein Darlehen gegeben sein kann.
Überwindet man dann noch die bekannten Einwendungen der Banken einer angeblichen Verwirkung und eines Rechtsmissbrauchs, kann der Widerruf erfolgreich geltend gemacht werden und die Rückabwicklung des Darlehens erfolgt.
Hierbei ist fachkundige Unterstützung für den Darlehensnehmer erforderlich, will er den Banken qualifiziert entgegen und so seine Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss erhöhen.
Rechtsanwalt Koch bearbeitet in diesem Bereich eine dreistellige Zahl von Fällen gerichtlich und außergerichtlich und hat bereits mehrere Vortragsveranstaltungen zu diesem Bereich durchgeführt.
Sebastian Koch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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