Einlagengeschäfte durch Herrn Erhardt-Vollet – BaFin schreitet ein

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Gegenüber Herrn Erhardt-Vollet hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde angeordnet, ein ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln.

Von Herrn Erhardt-Vollet wurde Anlegern auf Basis verschiedener Verträge, wie etwa „Privater Darlehensvertrag“, „Geschäftsbesorgungs- und Betreuungsauftrag“, „Anlagekonzeption“, angeboten, und zwar mit dem Versprechen einer unbedingten Rückzahlung der angenommenen Gelder, so die BaFin.

Keine Einlagengeschäfte ohne Erlaubnis der BaFin

Wenn einem Anleger offeriert wird, von diesem Geld eine bestimmte Zeit entgegenzunehmen und versprochen wird, das Kapital zurückzuzahlen, handelt es sich um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG).

Sollten derartige Anlagen deutschen Anlegern angeboten werden, darf dies der Anbieter nur mit einer Erlaubnis der BaFin.

Eine Erlaubnis für Einlagen- bzw. Bankgeschäfte hatte Herr Erhardt-Vollet laut der BaFin nicht.

Möglichkeiten für Anleger, die Herrn Erhardt-Vollet Kapital zur Verfügung gestellt haben

Anleger, die Herrn Erhardt-Vollet Gelder für die von ihm angebotenen Anlagen aufgrund von Verträgen („Privater Darlehensvertrag“, „Geschäftsbesorgungs- und Betreuungsauftrag“, „Anlagekonzeption“) gezahlt haben, sollten einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt kontaktieren, welche Möglichkeiten es für sie gibt, die eingezahlten Gelder wieder zurückzuerhalten.

Wenn es sich bei Anlagen um Einlagengeschäfte handelt und keine Erlaubnis der BaFin gegeben war, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften begründen lassen.

Weiterhin kann der Anbieter nach der Rechtsprechung gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG auf Schadensersatz haften.

Betroffene Anleger, die Gelder eingezahlt haben und auch keine Rückzahlung erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Stand: 14.11.2022


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