Einreise in die USA möglich bei früherer Festnahme in New York? – GER-ENG version

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Einreise in die USA möglich bei früherer Festnahme in New York?

Der Rechtstipp behandelt den Fall, dass sich eine Person im Jahr 1999 während eines Urlaubsaufenthalts in New York befand und in der öffentlichen Subway festgenommen wurde, weil diese keinen gültigen Fahrausweis mit sich führte. Sodann wurde diese festgenommen und verbrachte eine Nacht im Gefängnis in New York City und ist am nächsten Morgen vor dem sog. „Schnellgericht“ vorgeführt worden. Dort ist sodann der Urteilsspruch ergangen, dass die Strafe mit der Nacht im Gefängnis abgegolten sei und eine Bewährungszeit von 6 Monaten hinzukomme, in der sich die Person in den USA nichts weiter zu Schulden kommen lassen darf. Ebenfalls wurde die ED-Behandlung durchgeführt, d. h., es wurden Fotos angefertigt und Fingerabdrücke von der Person gespeichert. Die damals aktuelle US-Pflichtverteidigerin erklärte, wenn die Bewährungsfrist vorbei sei, würden die Daten der Person gelöscht werden.

Wie verhält es sich nun in dem Fall, in dem die Person erneut in die USA einreisen möchte? Kann sich diese darauf verlassen, dass die strafrechtlich erhobenen Daten gelöscht worden sind? Insbesondere nach 20 Jahren?

Hier besteht vorab die Möglichkeit, eine Anfrage an die amerikanische Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland zu stellen, jedoch erteilt diese in aller Regel keine verbindliche Auskunft, da sich diese weder rechtlich noch politisch äußert und hierzu auch keine Handhabe besitzt. Deswegen ist von dieser Option anwaltlich abzuraten. Womöglich kann es hier auch zu einem Missverständnis kommen, sodass eine Einreise erst dadurch erheblich erschwert wird. 

Nach anwaltlicher Einschätzung bestehen unter Umständen keine Schwierigkeiten im Hinblick auf die Einreise im vorliegenden Einzelfall. Denn die Frage, die im ESTA-Formular bei einer Einreise (bis zu 30 Tagen) wahrheitsgemäß beantwortet werden muss, kann im Hinblick auf Straftaten mit guten Gewissen mit „Nein“ angekreuzt werden. Zumal die einschlägigen Straftaten dort auch auf Tatbestände wie Crimes Involving Moral Turpitude abzielen. Dies sind zumindest Straftaten von gewisser Erheblichkeit. Es ist nicht davon auszugehen, dass das vorgenannte Vergehen (Fahren ohne gültigen Fahrausweis) noch in den USA geführt sein wird.

Es kann hier also die ESTA-Abfrage bezüglich der Vorstrafen entsprechend mit „Nein“ beantwortet werden. Bei allen weiteren Einzelfallfragen oder weiterem Beratungsbedarf wenden Sie sich an Rechtsanwältin Vera Mueller.

English version:

Entry into the US possible if arrested in New York earlier, in 1999?

The legal tip deals with the case that a person spent his holidays in New York in 1999 and was arrested on the public subway because he or she did not carry a valid ticket. Then the person spent one night in prison in New York City and was shown the next morning in front of the so-called „fast court procedure“. There, then, the verdict has been handed down that the punishment was settled with the night in prison and added a probationary period of 6 months in which the person in the US can not be allowed to take any further guilt. Also, the person was given the ED treatment, that means pictures were made and fingerprints saved. The current US defense lawyer said that if the probation period was over, the data of the person would be deleted.

What about the case when the person wants to return to the US? Can he or she rely on the fact that the criminally collected data has been deleted?

In particular, there is the possibility of making a request to the American Embassy in the Federal Republic of Germany but as a rule this does not provide any binding information since it does not express any legal or political reasons and does not have any legitimacy . Therefore this option is not legally recommended.

Any inconsistencies with regard to entry may not exist in individual cases. Because the question that has to be answered in the ESTA form when entering the country (up to 30 days) can be ticked „no“ with good conscience regarding to crimes . Especially since the relevant crimes there are also on items such as Crimes Involving Moral Turpitude. These are at least offenses of a certain significance. It is unlikely that the aforementioned offense (driving without a valid ticket) will still be on the U.S. records.

The person can therefore answer the ESTA query regarding the criminal record accordingly with „no“. For all other individual questions or further advice please contact lawyer Vera Mueller.


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