Einstweilige Verfügung gegen Datenschutzauskunft-Zentrale

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Die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. aus Malta hat in der letzten Woche massenhaft Faxe an Gewerbetreibende und Freiberufler in Deutschland verschickt, welche mit „Datenschutzauskunft-Zentrale – Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“ überschrieben sind. Wir haben hier bereits darüber berichtet:

Trickformulare der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale

Rechtswidrige Faxwerbung der Datenschutzauskunft-Zentrale

Auch unsere Kanzlei hat ein entsprechendes Faxschreiben erhalten. Da wir niemals in eine solche Faxwerbung eingewilligt haben, haben wir die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. In Malta abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Als auf unsere Abmahnung keine Reaktion erfolgte, haben wir beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung beantragt, welche auch wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit ohne mündliche Verhandlung erlassen worden ist.

Einstweilige Verfügung des Landgerichts München I

Das Landgericht München I hat es der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale bei einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € verboten, weiterhin Faxwerbung an unsere Kanzlei zu senden. Das Landgericht hat dabei sehr deutliche Worte gefunden und von einem „eklatanten Verstoß gegen den Grundsatz der Preisklarheit“ gesprochen.

Bedeutung der einstweiligen Verfügung für Betroffene der Faxmasche

Betroffene, welche das Formular der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. unterschrieben haben, dürften sich in Kürze mit entsprechenden Rechnungen konfrontiert sehen. Hier gibt es aber eine gute Nachricht. Wir haben den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung u. a. darauf gestützt, dass die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. die Kosten versteckt aufführt und den Anschein eines amtlichen Schreibens erwecken will. Das verwendete Trickformular verstößt eklatant gegen den Grundsatz der Preiswahrheit und Preisklarheit.

Für Betroffene, die das Trickformular unterschrieben zurückgesandt haben, bedeutet das, dass die Chancen sehr gut stehen, sich gegen die Forderungen zur Wehr zu setzen. Die Trickformulare stellen nichts weiter als eine arglistige Täuschung dar, gegen die man vorgehen kann, sodass keine Zahlungen geleistet werden müssen.

Vorgehen gegen Rechnungen der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd.

Sobald Rechnungen aufgrund des unterschriebenen Trickformulars verschickt werden, ist es ratsam, dagegen unverzüglich und mit der richtigen Methode und Ansprache vorzugehen. Wir kennen die Personen, welche hinter der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. stecken aus zahlreichen Gerichtsverfahren, die wir allesamt erfolgreich gestalten konnten. Insofern sind wir der richtige Ansprechpartner für eine entsprechende Forderungsabwehr.

Über die einstweilige Verfügung des Landgerichts München I berichten wir hier ausführlich:

http://www.ll-ip.com/aktuelles/einstweilige-verfuegung-datenschutz-auskunft-zentrale


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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