EINTRAGUNG VON GESCHÄFTS- UND UNTERNEHMENSÄNDERUNGEN WÄHREND DES KRIEGSRECHTS

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Die Wirtschaft in der Ukraine ist weiterhin aktiv. Im Rahmen ihrer Tätigkeit sind die juristischen Personen mit der Notwendigkeit konfrontiert, Änderungen an den Informationen im einheitlichen staatlichen Register für juristische Personen, Einzelpersonen - Unternehmer und öffentliche Vereinigungen eintragen zu lassen.


Diese Notwendigkeit kann aus einer Reihe von Gründen eintreten:


  • die Notwendigkeit, den Geschäftsführer aufgrund seiner Abwesenheit in der Ukraine oder Unfähigkeit, seine Aufgaben zu erfüllen, zu wechseln;
  • die Notwendigkeit, eine juristische Person aufgrund von Veränderungen in der wirtschaftlichen Situation aufzulösen oder zu gründen;
  • die Notwendigkeit, den Sitz der juristischen Person zu verlegen;
  • die Notwendigkeit, öffentliche Vereinigungen und Stiftungen zu gründen, um bestimmte soziale Bedürfnisse zu befriedigen, die während des Krieges entstanden sind, usw.


Das Justizministerium hat die Möglichkeit geschaffen, die meisten möglichen Registrierungsaktionen durchzuführen, allerdings mit bestimmten Besonderheiten und Einschränkungen.


  • Beschränkte Liste der Registrierungshandlungen, die von staatlichen Registratoren durchgeführt werden können, insbesondere die staatliche Registrierung von:


  • Gründung von gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Vereinigungen und Änderungen der Informationen über sie, einschließlich der Satzungen;
  • Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung;
  • Änderungen der Angaben zu Geschäftsführern und zu anderen Personen (falls vorhanden), die im Namen der juristischen Person handeln können, außer bei öffentlichen Vereinigungen;
  • Sitzverlegung der juristischen Person;
  • Änderungen der Gründungsdokumente der juristischen Person, außer in Fällen, in denen diese Änderungen eine Änderung des Umfangs des genehmigten Kapitals, eine Änderung der Zusammensetzung der Gesellschafter und/oder des Umfangs ihrer Anteile beinhalten;
  • Änderungen der Arten der wirtschaftlichen Tätigkeit einer juristischen Person;
  • Gründung einer gesonderten Untergliederung einer juristischen Person, Änderungen der Angaben über eine gesonderte Untergliederung einer juristischen Person, Beendigung einer gesonderten Untergliederung einer juristischen Person;
  • Änderungen der Angaben über Niederlassungen von ausländischen Nichtregierungsorganisation und Zweigstellen von ausländischen gemeinnützigen Organisationen;
  • die Entscheidung über die Auflösung der juristischen Person.


  • Begrenzter Kreis von Stellen, die Registrierungsmaßnahmen durchführen könnenDazu gehören derzeit die staatlichen Standesbeamten und andere Beamte des Justizministeriums, die in der speziellen Liste der staatlichen Standesbeamten des Justizministeriums aufgeführt sind, sowie Notare, die in der vom Justizministerium genehmigten Liste der Notare aufgeführt sind, die im Kriegszustand notarielle Handlungen in Bezug auf wertvolles Eigentum vornehmen.


Es wird darauf hingewiesen, dass es in der Praxis unter den Bedingungen des Kriegsrechts bestimmte Besonderheiten bei der Durchführung der staatlichen Registrierung und bestimmte Komplikationen bei ihrer Durchführung geben kann. Die staatliche Registrierung von Unternehmensänderungen ist jedoch möglich, und GOLAW verfügt seinerseits über praktische Erfahrungen bei der Durchführung von Registrierungsmaßnahmen gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren.


Wie können wir Ihnen behilflich sein:


  • Beratung bei der staatlichen Registrierung (Gründung/Umstrukturierung/Löschung von juristischen Personen) und anderen Registrierungsmaßnahmen;
  • Rechtliche Unterstützung bei der Sitzverlegung und anderen Unternehmensänderungen;
  • Organisation der notariellen Beglaubigung von Dokumenten und Vorbereitung von Dokumenten für die staatliche Registrierung;
  • Unterstützung bei der staatlichen Registrierung und Kommunikation mit den staatlichen Registrierstellen.




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