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Eklatante Mängel bei elektronischer Gesundheitskarte

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Schon vor ihrer Einführung hatte die elektronische Gesundheitskarte unter Datenschützern für Diskussionen gesorgt. Nun steht die Plastikkarte mit dem Chip wieder im Fokus der Medien. Denn ein bislang geheimes Gutachten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), das dem Hamburger Abendblatt vorliegt, hat massive Mängel im Umgang mit den Bildern der Versicherten aufgedeckt.

Elektronische Gesundheitskarte (eGK, e-Card)

Inzwischen haben in etwa 60 Millionen Bürger die elektronische Gesundheitskarte. Neben weiteren auf dem Chip gespeicherten Daten sollte insbesondere das Lichtbild des Kassenmitglieds auf der Karte zu einer besseren Identifizierung beitragen.

Identitätsfeststellung

Deshalb sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, bei der Ausstellung auch die Übereinstimmung der Person auf dem Lichtbild mit dem Karteninhaber und der auf der Karte gespeicherten Informationen zu prüfen. Doch dies ist laut dem geheimen Gutachten offenbar nicht geschehen.

Hochsensible Daten

Eine einwandfreie juristische Identitätsfeststellung ist allein schon erforderlich, weil es sich bei den auf der e-Card gespeicherten Daten um hochsensible Daten aus dem medizinischen Bereich handelt.

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

Da die gesetzlichen Vorgaben von den gesetzlichen Krankenkassen nicht eingehalten wurden, müssten nach Ansicht der KBV die Gesundheitskarten eigentlich wieder eingezogen oder nachgerüstet werden.

Verband der gesetzlichen Krankenkassen

Anders bewertet der Verband der gesetzlichen Krankenkassen den Fall. Seiner Ansicht nach würde das Procedere bei der Herausgabe der e-Card den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Genauso sieht es auch das Bundesgesundheitsministerium, betonte aber, dass die Zuordnung der Daten auf der Karte zum Inhaber der Karte gewährleistet sein muss. Wann die Identifizierung des Karteninhabers und des Lichtbildes zu erfolgen hat, ließ das Ministerium jedoch offen.

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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