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Elbfonds Direkt Invest Polen: Angespannte Situation vor Gesellschafterversammlungen

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Die Investition in die geschlossenen Fonds Elbfonds Direkt Invest Polen hat sich für die Anleger zu einem Desaster entwickelt. Daher dürften sie mit Spannung auf die Gesellschafterversammlungen der Fonds Direkt Invest Polen 2 und 3 am 22. September und der Fonds Direkt Invest Polen 5 und 7 blicken.

In Erinnerung sind noch die Aufsehen erregenden Versammlungen im Frühling. Alle vier Fondsgesellschaften setzten ihren Geschäftsführer Stephan Groht vor die Tür. Die Vorwürfe gegen den Chef des Hamburger Emissionshauses waren massiv und führten zu seinem Rauswurf. Die Rede ist von überhöhten Kaufpreisen für die Immobilien und teuren Anwerbungen von Mietern, undurchsichtigen Gebührenabrechnungen und fragwürdigen Geldtransfers in Form von Darlehen innerhalb der Elbfonds-Gruppe oder dem geplanten Verkauf von sechs Fondsimmobilien, der inzwischen aber gestoppt wurde. Da ist es kein Wunder, dass die hohen prospektierten Renditen nicht erreicht wurden. Rund 5000 Anleger sollen in die Elbfonds Direkt Invest Polen 2,3,5 und 7 insgesamt knapp 100 Millionen Euro investiert haben. Doch statt Gewinne mit Immobilen in Polen zu erzielen, drohen den Anlegern massive finanzielle Verluste.

„Die Anleger haben aber auch noch die Möglichkeit, die Reißleine zu ziehen und ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen“, sagt Rechtsanwalt Looser, Brüllmann Rechtsanwälte. Besonders die interne Darlehensvergabe dürfte nicht dem Zweck der Gesellschaften gedient haben. „Generell können die Prospektangaben unter die Lupe genommen werden. Wurde den Anlegern die Investition mit unvollständigen, falschen oder irreführenden Informationen schmackhaft gemacht, kann das zu Schadensersatz aus Prospekthaftung führen“, erklärt Rechtsanwalt Looser.

Ebenso könnten aber auch Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. „Die Rede vom Betongold ist ein Märchen. Immobilien sind etlichen Risiken ausgesetzt. Dazu zählen z.B. Schwankungen auf den Immobilienmärkten, sinkende Mieteinnahmen, drohende Leerstände oder ein erhöhter Sanierungsaufwand. Für die Anleger kann am Ende der Totalverlust stehen. Daher müssen sie über diese Risiken auch aufgeklärt werden“, so Rechtsanwalt Looser.

Mehr Informationen: www.bruellmann.de

Brüllmann Rechtsanwälte


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