Das Elektronische Entgeltnachweis-Verfahren (ELENA) wird aufgehoben. Der Bundesrat hat am 04.11.2011 das entsprechende Gesetz gebilligt. Gleichzeitig haben die Länder die Regierung aufgefordert, zu prüfen, welche der bereits erhobenen Daten im Zusammenhang mit ELENA zu löschen sind. Die notwendigen Gesetzentwürfe sollen unverzüglich vorgelegt werden.
Hintergrund der Aufhebung von ELENA sind nach Mitteilung des Bundesrates Probleme mit der qualifizierten elektronischen Signatur und das notwendige Sicherheitsniveau im Bereich der Datenschutzanforderungen. Es habe sich gezeigt, dass die hierdurch entstehenden Kosten für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung unverhältnismäßig sind.
Bundesrat, PM vom 04.11.2011
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