Das umstrittene Verfahren über den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) wird eingestellt. Dies hat am 28.09.2011 der Bundestags-Ausschuss für Wirtschaft und Technologie beschlossen.
Das bereits 2009 in Kraft getretene ELENA-Gesetz verpflichtet alle Arbeitgeber seit Anfang 2010, die Entgeltdaten ihrer Mitarbeiter an eine Zentrale Speicherstelle zu melden. Die übermittelten Daten sollten ab 2012 durch dafür zugelassene Behörden abgerufen werden können. Jetzt sollen alle bereits erhobenen Daten wieder gelöscht werden.
Ein Sprecher der FDP-Fraktion begründete in der Sitzung die Abschaffung von ELENA mit dem Hinweis auf die unzureichende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Mit dieser Signatur sollten die Beschäftigten der Verwendung ihrer Daten im ELENA-Verfahren zustimmen. Der Sprecher verwies außerdem auf die Einschätzung des Normenkontrollrates, nach der die Kosten des elektronischen Zertifikats bezogen auf drei Jahre nicht 10 Euro, sondern 25 Euro betrügen. Es sei daher zu erwarten, dass die Kosten für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung in keinem Verhältnis zu den erwarteten Einsparungen stehen würden.
Die SPD-Fraktion widersprach heftig. Mit ihrem Antrag katapultiere die Koalition die Bundesrepublik Deutschland wieder in das 20. Jahrhundert zurück. Die Regierung habe es versäumt, ELENA bekannt zu machen. Ein gutes und ausgereiftes System dürfe nicht einfach so beerdigt werden. Die SPD-Fraktion verwies auf die hohen Investitionen der Wirtschaft für ELENA.
Die CDU/CSU-Fraktion stimmte der SPD-Fraktion insoweit zu, dass es bei der elektronischen Signatur erheblichen Nachholbedarf gebe. Man habe lange für ein praktikables Verfahren gekämpft. Die Erfahrungen der letzten Monate könnten aber Grundlage für ein neues Verfahren sein. Ziel müsse sein, dass die Wirtschaft entlastet werde und die Arbeitnehmer auch von dem Verfahren profitierten.
Bündnis 90/Die Grünen warfen der Koalition vor, aus ELENA «heimlich, still und leise» auszusteigen.
Deutscher Bundestag, PM vom 28.09.2011
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