Eminence Capital Management & Co. KG wird zu Schadensersatz verurteilt

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Die Garbe Logimac AG (jetzt Logis Fonds AG) haftet grundsätzlich – Landgericht Berlin lässt sich von Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB überzeugen – Zusammenfassung von Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann

„Fast waren es sieben auf einen Streich“. Nämlich 6.650,00 € Schadensersatz soll die in Berlin sitzende Beratungsgesellschaft Eminence Capital Management & Co. KG zahlen. Ein „tapferes Schneiderlein“ war die geprellte Anlegerin in jedem Fall. Viermal wurde sie vor das Landgericht Berlin geladen, um ihre Aussage zu machen – dreimal wurde sie unverrichteter Dinge nach Hause geschickt.

Wie geht die Geschichte der Anlegerbeteiligung an der Garbe Logimac AG vor Gericht weiter? – … und „sie lebten glücklich bis an ihr Lebensende“?

Dreimal erschien der Untervermittler der Eminence Capital Management & Co. KG nicht zur Aussage, musste letztlich unter Androhung von Ordnungsgeld in den Gerichtssaal befehligt werden. Dann endlich beugte er sich und trat das „Zeugenduell“ an. Die nervöse Anlegerin, unterstützt durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin, nahm all ihren Mut zusammen und sagte aus – kämpfte sich tapfer durch alle Fragen des Richters und der Gegenanwälte und gewann. Niemand hatte sie und ihren Mann vor der Beteiligung an der Garbe Logimac AG (jetzt Logis Fonds AG) gewarnt. Niemand hatte ihnen erklärt, dass sie ihr hart erarbeitetes Geld verlieren könnten. Monatlich zahlte die Familie 50,00 € an die Gesellschaft. 50,00 € für ihre Altersvorsorge – so war ihnen die Kapitalanlage durch den Untervermittler angepriesen worden. 50,00 € die sich sogar vervielfachen, keinesfalls verloren gehen sollten. Der Untervermittler erzählte ihnen nicht, dass solch eine sog. unternehmerische Beteiligung ein Wagnis mit Totalverlustrisiko ist. Gefahren bestehen, solche Unternehmen nicht nur Pleite gehen könnten, sondern die beteiligten Anleger auch in der Insolvenz Rateneinlagen weiterzuzahlen haben. Niemand hatte ihnen den Prospekt rechtzeitig übergeben, sich Zeit genommen ihnen zu erklären, dass sie alles verlieren könnten.

Eminence Capital Management & Co. KG und Garbe Logimac AG (jetzt: Logis Fonds AG) haften für Schaden

Auf welchen Schutz können Verbraucher bauen, um Risiko und Verlust wie bei der Anlage der Garbe Logimac AG einschätzen zu können? Verbraucher sind auf Fachkompetenz von Beratungsgesellschaften angewiesen. Die Berliner Vertriebsgesellschaft der Gabe Logimac AG hat zahlreichen Familien verlustreiche Kapitalanlagen vermittelt. Die Anlegerschützer Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB konnten bereits in vielen Fällen helfen. Auch diesmal ist das Urteil des Landgerichts Berlin vom 14.10.2014 ein Grund zu Freude und wegweisend für viele geschädigte Anleger. Denn nicht nur, dass der Richterspruch die Eminence zur Zahlung verurteilt, auch die Beteiligungsgesellschaft Garbe Logimac AG soll dem Grunde nach haften; so lautet es im Urteil:

„Die Beklagte zu 1) (Garbe Logimac AG) haftet dem Kläger gemäß §§ 280, 281 aus Verschulden bei Vertragsschuss wegen fehlerhafter Anlageberatung“

Auseinandersetzungsguthaben – Schadensersatz – Verjährung

„Nun ist die Garbe verpflichtet, das sog. fiktive Auseinandersetzungsguthaben zu berechnen“, erklärt Rechtsanwältin Buchmann von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB. „Dies ist auch richtig“, meint die Anlegerschützerin, „da der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Entscheidungen aus dem letzten Jahr festgestellt habe, dass Schadensersatzansprüche gegen solche Beteiligungsgesellschaften grundsätzlich bestehen von diesem aber das Abfindungsguthaben abzuziehen sei.“ Und so lautet der Urteilsspruch:

„Auf den Hilfsantrag wird die Beklagte zu 1.) (Garbe Logimac AG) verurteilt, dem Kläger Auskunft über die Höhe des Auseinandersetzungsguthaben … zu geben“

Üblicherweise zücken „Riesen“ wie die Eminence Capital Management & Co. KG und Garbe Logimac AG – http://www.dr-schulte.de/rechtsthemen/103-garbe-logimac – dann die Waffe der Verjährungseinrede. Auch hier bangte die Zeugin, da der Untervermittler und Berater den Prospekt im Verlaufe des Beratungsgespräches kurz durchgeblättert hatte. Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner stärkten die Mandantin zur Offenheit und Wahrheit, da es nach deren Rechtsauffassung nicht sein kann, das dies zu einer groben Fahrlässigkeit führt. Und dieses Vorgehen wurde bestätigt, sie behalten recht, so lautet es in den Entscheidungsgründen:

„Der Anspruch des Klägers ist nicht verjährt. … Dies ergibt sich insbesondere nicht aus der Bekundung der Zeugin, den Prospekt „überflogen“ zu haben.“

Pressekontakt/ViSdP:

Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB

vertreten durch die Partner

Dr. Thomas Schulte, Dr. Sven Tintemann, Kim Oliver Klevenhagen



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