Rechtstipp vom 08.06.2012

Ende gut, alles gut?

Der Spiegel berichtete über das „gute Ende". Doch nur wenige Menschen wollen über das Sterben nachdenken. Der Focus schrieb über die Erbschaftswelle, die schon lange rollt und immer größer wird. Aber nicht einmal die Hälfte der Menschen hat ein Testament. Können wir ruhiger schlafen, wenn wir den Tod verdrängen?

Wenn man Journalisten und Experten glauben darf, führen die Verdrängungsprozesse irgendwann zu einer krisenhaften Situation. Die Eskalation der Ereignisse kann der Betroffene dann selbst meist nicht mehr beeinflussen. Seine Angehörigen müssen alles ausbaden. Das ist beim Erben nicht schön, aber auch nicht wirklich tragisch. Der Streit ums Erbe beschäftigt immerhin viele Anwälte und Gerichte.

Was aber den letzten Lebensabschnitt angeht, genauer gesagt die Pflege- und Sterbephase, so kann man schon eine zunehmende Tragik feststellen. Trotz der schon lange bestehenden Möglichkeit, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten zu verfassen, lassen wir die meisten Dinge auf uns zukommen in der Hoffnung: „Es wird schon alles gut gehen." Die Realität beweist das Gegenteil. Man stirbt selten beim Kaffeekränzchen oder beim Stammtisch. Auch der Wunsch, zu Hause zu sterben, geht nur manchmal in Erfüllung. Und von Eheleuten hört man oft: „Wir sind füreinander da". Auch das funktioniert maximal zu 50 %, denn einer bleibt allein zurück und hat meist keine Möglichkeit mehr, die notwendige Unterstützung zu regeln und zu organisieren.

Also was tun? Mit 50 fangen Sie an, über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Heimvertrag und Testament nachzudenken. Mit spätestens 60 haben Sie dann alles geregelt. Es bleibt Ihnen ja unbenommen, nachträgliche Änderungen vorzunehmen.

Infos:
Anwaltskanzlei Dr. Zacharias
Volmerstraße 5, 12489 Berlin-Adlershof
Tel.: 6392-4567


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