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„Ender's Game“ - Abmahnung durch Waldorf Frommer

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Seit gestern liegen hier mehrere Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer aus München wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Ender’s Game“ im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH in Internettauschbörsen wie BitTorrent oder Popcorn Time. Der Vorwurf der Abmahnung ist dabei nicht der Download des urheberrechtlich geschützten Werkes, sondern das gleichzeitige Anbieten der Datei zum Download durch beliebige Dritte.

Sie sollten bei Erhalt einer Abmahnung von Waldorf Frommer keineswegs unüberlegt oder gar panisch reagieren. Auch wenn die Forderung der Kanzlei in Höhe von EUR 815,00 recht hoch, besteht durchaus die Möglichkeit, dass Sie überhaupt nicht zu einer Zahlung verpflichtet sind. Es existieren diverse Möglichkeiten, die Ansprüche, die Waldorf Frommer für Ihre jeweiligen Mandanten geltend macht, zurückzuweisen.

Was fordert Waldorf Frommer?

Wie in fast allen Abmahnungen fordert die Kanzlei von dem Abgemahnten Anschlussinhaber die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsverfolgungskosten. Insgesamt fordert die Kanzlei einen Betrag von EUR 815,00, wovon EUR 600,00 Schadensersatz und EUR 215,00 Rechtsverfolgungskosten sind.

Was sollten Sie im Falle einer Abmahnung tun?

Sollten Sie diese oder eine ähnliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Das bedeutet aber nicht, dass Sie die Sache auf die leichte Schulter nehmen dürfen. Ich rate Ihnen dringend dazu, die von der Kanzlei gesetzten Fristen einzuhalten. Weiterhin rate ich Ihnen zur Abgabe einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung, sofern rechtliche oder tatsächliche Gründe nicht dagegen sprechen. Bei der Unterzeichnung der mit der Abmahnung übermittelten Erklärung ist jedoch unbedingte Vorsicht geboten. Vor Abgabe der Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten lassen. Immerhin sind Sie an eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung unbefristet, d.h. ein Leben lang gebunden.

Muss ich die € 815,00 zahlen?

Was die geltend gemachten Zahlungsansprüche angeht, so hängt zunächst einmal Ihre Zahlungspflicht davon ab, ob die Abmahnung berechtigt ist, Sie die Rechtsverletzung persönlich begangen, sie ermöglicht haben oder überhaupt nichts mit dem Vorwurf zu tun haben. Dies ist jedoch immer einzelfallabhängig und immer gesondert zu prüfen. Gerne berate ich Sie über die Gegebenheiten in Ihrem Einzelfall.

Oft genug ist es so, dass der Anschlussinhaber – also der Empfänger der Abmahnung – überhaupt nicht haftet.

Sofern Sie also einer der vielen Abgemahnten sind, der Post von Waldorf Frommer erhalten hat und juristische Beratung in Anspruch nehmen wollen, kontaktieren Sie meine Kanzlei und profitieren von meiner Erfahrung aus zahlreichen Abmahnangelegenheiten, sowie der notwendigen Sachkunde.

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Ihre Kanzlei Brehm


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