Entschädigung für Reisende auch bei Streik

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Habe ich bei einem Streik der Fluggesellschaft einen Anspruch auf Entschädigung? Diese Frage stellen sich Fluggäste immer wieder, deren Flüge aufgrund von Streiks verspätet oder sogar ausgefallen sind. Ganz aktuell gibt es ein neues Urteil des LG Frankfurt (Urt. v. 30.01.2020 – 2-24 O 117/18) zu diesem Thema.

Wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung?

Bei Flügen, die in der EU gestartet sind oder dort gelandet sind und die Airline ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat hat, haben bei einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr einen Anspruch auf Entschädigung. Bei Annullierungen gibt es eine Entschädigung, wenn die Passagiere erst 7 Tage oder weniger vor der geplanten Abflugzeit informiert wurden und der Ersatzflug mehr als eine Stunde früher oder mehr als zwei Stunden später landet. Wurden die Passagiere früher informiert, gibt es Entschädigung, wenn der Ersatzflug mehr als zwei Stunden früher mehr als vier Stunden verspätet landet.

Die Höhe der Entschädigung beträgt bis 1500 Kilometern Flugstrecke 250 Euro Entschädigung, bei 1500 bis 3500 Kilometern 400 Euro und bei Strecken über 3500 Kilometern 600 Euro Entschädigung.

Warum ist eine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen ausgeschlossen?

Rechtsanwalt Guido Kluck erklärt: „Die Entschädigung für Fluggäste beruht auf der EU-Vorordnung zu Fluggastrechten. Diese regelt, dass eine Entschädigung immer dann ausgeschlossen ist, wenn „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.“

„Der Streik eine Airline kann zu solchen nicht beherrschbaren Umständen führen. Dies muss die Airline aber auch beweisen können. Sie muss nachweisen, dass sie personelle, materielle und finanzielle Mittel ergriffen hat, um einen Flugausfall verhindern. Nach Ansicht des LG Frankfurt gehört dazu auch, dass die Airline versucht, Flugzeuge von anderen Airlines zu chartern. Da dies die beklagte Fluggesellschaft nicht getan hat, schuldet sie Entschädigung.“

Gibt es bei Streiks Entschädigung?

Danach lässt sich sagen, dass es bei Streiks darauf ankommt, ob die Airline alles Zumutbare getan hat. Dies muss im Einzelfall betrachtet werden. Ein Streik schließt eine Entschädigung also nicht grundsätzlich aus!

So hat es auch der EuGH im Jahr 2018 in einem ähnlichen Fall auch entschieden. Dort ging es um wilde, also unkoordinierte Streiks. Die massenhaften Krankmeldungen der Besatzung seien aber durch die Fluggesellschaft selbst hervorgerufen worden und damit auch beherrschbar gewesen, da die Airline vorher Umstrukturierungen angekündigt hat, und dass das Unternehmen in Etihad Airways aufgehen soll.

Was sollten Betroffene tun?

„Bei einer Flugverspätung oder -annullierung sollten Betroffene eine Entschädigung von der Airline verlangen. Reagiert diese nicht auf die Forderung oder weist sie zurück, so sollte überlegt werden, ob ein Anwalt hinzugezogen wird. Dieser prüft den Fall und entwickelt eine geeignete Strategie zur Durchsetzung des Anspruchs“, erklärt Rechtsanwalt Guido Kluck.

Wir helfen Ihnen!

Sie sind sich unsicher, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben oder wie Sie diesen durchsetzen können? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei, wir helfen Ihnen umgehend!

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/entschaedigung-fuer-reisende-auch-bei-streik/.


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