Entziehung des Sorgerechts/elterliches Erziehungsrecht/Rettung der Familien

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Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem weiteren Beschluß vom 19.11.14 Az.1 BvR 1178/14 die Jugendämter in ihre Schranken verwiesen.

Art. 6 GG

Die natürlichen Rechte der Eltern auf die Erziehung ihre Kinder wurde verteidigt.

Für die üblichen Maßnahmen der Ämter besteht keine Grundlage mehr!

Es gelten strengste Anforderungen für die Entziehung von Kindern. Das angebliche Fehlverhalten muß schwerstwiegend sein. Das Kindeswohl muss gefährdet sein.

Mit den üblichen pauschalen Anschuldigungen und Unterstellungen (Flecken auf dem Teppich, Gestank, Spinnweben und ähnlichem Blödsinn) ist jetzt ein für allemal Schluß.

Nur wenn Kinder nachhaltig geschädigt sind oder Solches konkret droht, darf eingegriffen und dann zur Not auch getrennt werden.

Ultima ratio

Auch die Gerichte müssen sich mit dem Sachverhalt und den Ergebnissen der Gutachter eingehend und kritisch auseinandersetzen.

Abschreiben und Übernahme von allgemeinen Redensarten/Worthülsen und pauschalen Vorverurteilungen ist nicht.

Viele Urteile und Beschlüsse können und müssen also überprüft werden.

Schluß mit dem gedankenlosen Auseinanderreißen und der Trennung von Familien, Eltern und den Kindern auf Jahre und Jahrzehnte.

Selbst im Strafrecht ist eine solche Praxis jedenfalls in Westeuropa undenkbar.

Schluß mit der Verzweiflung, den Tränen, den Depressionen und der Einsamkeit der Kinder, wenn es nicht wirklich und zwingend geboten ist.

Eigentlich wäre es eine Bringschuld des Rechtsstaats, die zu Unrecht getrennten Familien schleunigst wieder zusammen zu führen.

Betroffene können und sollten jetzt auf die Barrikaden gehen.

Mit der zitierten Entscheidung besteht wieder Hoffnung und gute Aussicht auf Erfolg.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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