Rechtsgebiet:
IT-Recht
Rechtstipp vom
02.03.2010
Wer mit seinem Handy eine 0180er-Rufnummer anruft, zahlt hierfür nur noch maximal 42 Cent pro Minute. Denn seit März 2010 sind neue gesetzliche Regelungen für 0180er-Rufnummern in Kraft. Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, bleibt indes bei den Preisen für Anrufe aus dem Festnetz alles beim Alten.
Geändert habe sich dagegen, dass seit dem 01.03.2010 die Verpflichtung bestehe, bei jeder Angabe einer 0180er-Rufnummer nicht nur den Preis für Anrufe aus dem Festnetz, sondern zusätzlich den Mobilfunkhöchstpreis anzugeben. Bloß auf möglicherweise abweichende Mobilfunkpreise hinzuweisen, reiche nicht mehr aus. Ferner heißen die Dienste, die im Bereich der 0180er-Rufnummern erbracht werden, nicht mehr «Geteilte-Kosten-Dienste», sondern «Service-Dienste».
Eine Preisangabengestaltung für 0180er-Rufnummern sowie eine aktuelle tabellarische Preisübersicht steht auf den Seiten der Bundesnetzagentur im Bereich «Verbraucher» bei «Rufnummernmissbrauch - Spam - Unerlaubte Telefonwerbung» unter «Aktuelle Hinweise» zur Verfügung.
Bundesnetzagentur, PM vom 01.03.2010
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