Rechtstipp vom 14.05.2012

Erbbaurecht: Das Wegerecht bleibt auch bei Löschung erhalten

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Gebäude, das im Zuge eines Erbbaurechts errichtet wurde, Teil des Grundeigentums werde, sobald das Erbbaurecht erlösche. Das gleiche gelte für ein Wegerecht, das an einem anderen Grundstück bestellt wurde. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Erbbaurecht haben nämlich - von seltenen Ausnahmen abgesehen - den Zweck, dem Grundeigentümer bei Erlöschen des Erbbaurechts die Sachwerte zu erhalten, die der Erbbauberechtigte geschaffen hatte. (BGH, V ZR 102/11)

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