Erben und vererben: Warum Testament? Berliner Testament? Was passiert mit meinem Vermögen?

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Vorsorge für den Fall des Todes ist wichtig, doch wie sieht die richtige Vorsorge aus?

Wir sind im Laufe unseres Lebens mit zahlreichen Entscheidungen bezüglich unseres Vermögens konfrontiert. Diese Entscheidungen treffen wir auch meist mit Bedacht. Wir vergleichen Angebote der Banken und dergleichen, damit unser Vermögen bestmöglich und gewinnbringend angelegt wird.

Doch was passiert mit diesem erarbeiteten Vermögen im Falle des Todes?

Zumeist schreckt man vor dieser Frage zurück, da man sich der eigenen Vergänglichkeit bewusst werden muss.

Doch regelt man diese Vermögensnachfolge nicht, so tritt gesetzliche Erbfolge ein. Dies hat gerade in der heutigen Zeit, in der die sogenannte Patchwork-Familie nicht mehr nur eine Ausnahme ist, weitreichende Konsequenzen.

So werden beispielsweise die Kinder aus erster Ehe zusammen mit dem neuen Ehepartner in eine Erbengemeinschaft gedrängt, die zudem noch auf Auseinandersetzung gerichtet ist. Dies bedeutet, der neue Partner und die aus erster Ehe vorhandenen Kinder können nur noch gemeinsam entscheiden, was mit ihrem Vermögen passieren soll. Aber auch in der klassischen Familie führt eine Erbengemeinschaft oft zu Streitigkeiten, weswegen eine Erbengemeinschaft verhindert werden sollte. Dies kann nur durch ein Testament gelingen.

Die einfachste Alternative – und den meisten Leuten auch ein Begriff – ist dabei die Abfassung eines sogenannten „Berliner Testamentes“. Als Berliner Testament bezeichnet man eine letztwillige Verfügung, in der sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben und die Kinder als Schlusserben nach dem länger Lebenden einsetzen. Die Eheleute verschieben anhand dieser Regelung den Zugang der Kinder zum geschaffenen Familienvermögen, bis auf den Zeitpunkt, in dem der länger lebende Ehegatte ebenfalls verstirbt. Was dabei oft übersehen wird ist, dass mit dieser Regelung eine Enterbung der Kinder eintritt. Dies hat zur Folge, dass die enterbten Kinder einen Pflichtteil vom länger Lebenden fordern können. Hier muss also Vorsorge getroffen werden, um diese Forderung des Pflichtteiles zu verhindern.

Darüber hinaus hat das Berliner Testament bei großen Nachlässen einen erbschaftssteuerlichen Nachteil. Die persönlichen Freibeträge der Kinder von immerhin 400.000,00 € gegenüber jedem Elternteil werden nicht genutzt. Was aber vor allem negativ beim Berliner Testament ins Gewicht fällt, ist der Umstand, dass das gesamte erarbeitete Vermögen dem überlebenden Ehepartner zusteht. Gerät dieser in die Situation einer Pflegebedürftigkeit, muss dieses Vermögen, welches hart während eines ganzen Lebens erarbeitet wurde, zunächst für die Kostendeckung des Heimaufenthaltes herhalten. Letzten Endes kann dabei die Situation eintreten, dass die enterbten Kinder auch nach dem länger lebenden Elternteil nichts mehr erhalten.

All diese beschriebenen Nachteile lassen sich aufgrund der zahlreichen erbrechtlichen Instrumentarien, die das deutsche Erbrecht zur Verfügung stellt, vermeiden. Eine allgemeine Aussage lässt sich aber nicht treffen, da ein Testament immer persönlich und maßgeschneidert sein muss und auch maßgeschneidert sein sollte.

Es verhält sich also wie bei der Vermögensanlage zu Lebzeiten. Man muss sich informieren und für sein Vermögen und seine individuellen Bedürfnisse und Wünsche die beste „Anlagestrategie“ wählen.

RA Christoph Gehrlein

Fachanwalt für Erbrecht

Wissing Rechtsanwälte, Landau


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