Erfolg gegen BaumgartenBrandt (MFA) - AG Aschaffenburg weist Klage ab

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Das AG Aschaffenburg (Urteil vom 31.03.2015, AZ: 112 C 1333/14; noch nicht rechtskräftig) hat eine Klage von Christian Meinke MFA + Filmdistribution e. K., vertreten durch die Kanzlei BaumgartenBrandt, in vollem Umfang abgewiesen.

Die Gegenseite hatte unseren Mandanten auf Zahlung von Schadenersatz wegen einer angeblichen Verletzung von Urheberrechten im Internet (Filesharing des Films „Durst“) verklagt.

Im Verhandlungstermin konnten unser Mandant und ein als Zeuge vernommener Angehöriger glaubhaft darlegen, dass zum streitgegenständlichen Zeitpunkt nicht nur unser Mandant als Anschlussinhaber Zugriff auf das Internet hatte, sondern auch mehrere erwachsene Familienmitglieder.

Unter Verweisung auf die „BearShare“-Entscheidung des BGH (I ZR 169/12) stellt das AG Aschaffenburg im Urteil klar, dass es keine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers gibt.

Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast dadurch, dass er vorträgt, welche anderen Personen selbstständigen Zugang zum Internet-Anschluss hatten und somit als Täter der Urheberrechtsverletzung in Betracht kommen.

Weiter führt das AG Aschaffenburg aus, dass auch eine Haftung des Anschlussinhabers als Störer nicht in Betracht kommt.

Es sei ihm nicht zuzumuten, seine erwachsenen Familienangehörigen bei deren Nutzung des Internetanschlusses zu überwachen, solange es keine konkreten Anhaltspunkte für eine bereits begangene oder bevorstehende Urheberrechtsverletzung gibt.

Auf die sonstigen von uns im Rahmen der Klageerwiderung vorgebrachten Einwände (Verjährung, technischer Nachweis der Urheberrechtsverletzung, überzogene Schadensersatzforderung) brauchte das AG Aschaffenburg in seinem Urteil folglich nicht mehr einzugehen.

Wir empfehlen jedem von einer Filesharing-Abmahnung Betroffenen, keinesfalls die von den Abmahnanwälten vorgelegte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben.

Angesichts der steigenden Zahl von Klageabweisungen in Filesharing-Fällen sollte auch immer anwaltlich geprüft werden, wie gegen einen Mahnbescheid oder eine Zahlungsklage am besten vorzugehen ist und mit welcher Verteidigungsstrategie dem Vortrag der Abmahnanwälte begegnet werden kann.


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