Erfolgsfaktor Erfahrung: „Rechtskenntnis allein ist nicht ausreichend“

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Erfolgsfaktor Erfahrung: „Rechtskenntnis allein ist nicht ausreichend“
Leah Schmidt anwalt.de-Redaktion

Erfahrungen sammeln sich im Laufe der Karriere an. Über 40 Jahre Berufserfahrung als Anwalt kann Rechtsanwalt Heinz Veauthier bereits vorweisen – und damit einen reichen Erfahrungsschatz. Von welchen Erkenntnissen er besonders profitiert, inwiefern Berufserfahrung kompensiert werden kann und warum die Anzahl der Berufsjahre seiner Meinung nach nicht ausschlaggebend für den Erfolg als Rechtsanwalt ist, erklärt er im Interview. 

In welchen Bereichen der täglichen Arbeit als Rechtsanwalt ist ein Erfahrungsschatz besonders hilfreich? 

In allen Bereichen, die die vorliegenden und die erwarteten Mandate betreffen. Im Vordergrund steht eine umfangreiche Kenntnis des materiellen Rechts und des Prozessrechts, allerdings beschränkt auf die praxisrelevanten Vorgänge, wenn man sich vor dem „Ertrinken“ in allzu viel Wissen bewahren will. Rechtskenntnis allein ist nicht ausreichend, auch die Menschenkenntnis (Alfred Adler) ist nicht zu unterschätzen, die man aus täglichen Begegnungen, insbesondere aber auch aus der Korrespondenz schöpfen kann. 

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Inwiefern profitieren Anwälte Ihrer Einschätzung nach vor Gericht von viel Berufserfahrung?

Die Berufserfahrung entwickelt sich aus der täglichen Rechtsanwendung. Bei der Rechtsanwendung wird deutlich und erkennbar, wo das geltende Recht notleidend ist und dem allgemeinen und besonderen Rechtsanspruch des Einzelnen und der Gemeinschaften nicht genügt bzw. nicht genügen kann. 

Mit der Berufserfahrung werden eventuelle Defizite aufgedeckt, die es zu beseitigen oder auszugleichen gilt. Das sind die Herausforderungen, denen sich der Anwalt stellen muss und nicht verweigern darf. Mut und Durchsetzungsvermögen, begleitet von soliden Rechtskenntnissen, sind dabei ebenso unverzichtbar wie ein gesundes Urteilsvermögen. Das gibt Sicherheit und vermittelt dem Mandanten die gewünschte Verlässlichkeit seines Anwalts. 

Kann fehlende Berufserfahrung zu einem Teil kompensiert werden?

Fehlende Berufserfahrung zeugt von zu wenig Praxis. Die Überwindung der Defizite aus fehlender Berufserfahrung gelingt nur über Weiterbildung, die im Wesentlichen darin liegt, dass man seine Rechtskenntnisse vertieft, also nicht oberflächlich arbeitet, sondern echte Nachforschung betreibt. 

Eine solche Vertiefung – zwangsläufig verbunden mit der Erweiterung der Rechtskenntnisse – vermitteln die Onlinewerke der namhaften juristischen Verlage, auf die man nicht verzichten sollte. Die Recherche und sofortige Verwertbarkeit der dabei gewonnenen Informationen ist „Gold wert“, denn schon der Zeitgewinn ist beachtlich und rechtfertigt es auch, dass man dafür (nicht wenig) Geld ausgeben muss. 

Welche Erfahrungen eignen sich Ihrer Meinung nach als Überzeugungsargumente für die Kommunikation mit potenziellen Mandanten? Erwähnen Sie z. B. in Ihrem anwalt.de-Profiltext, in welchen Rechtsgebieten Sie besonders viele Fälle bearbeitet haben?

Womit kann ich gewünschte – wie Sie sagen, potenzielle – Mandanten zu mir holen? Hier sollte man bereits differenzieren zwischen Mandat und Mandant, denn mir wurden schon manche interessanten Mandate angeboten oder in Aussicht gestellt, aber die Verbindung zu dem Mandanten hat mir – im Einzelfall – nicht behagt und deswegen kam das Mandat nicht zustande. Wie kann oder will ich jemanden überzeugen, der mich selbst nicht überzeugt? 

Ich glaube, dem Mandanten auf Anwaltssuche kommt es nicht darauf an, wie viele Fälle der Anwalt in welchen Rechtsgebieten bearbeitet hat. Ich habe bei den Telefonaten bzw. schriftlichen Anfragen in der Regel bemerkt, dass die Individualität des Erscheinungsbildes der Präsentation überzeugt hat. 

Wichtig ist den Mandanten, wie das angesprochene Rechtsgebiet vom Rechtsanwalt präsentiert wird. Sachgerecht und seriös soll das sein. So erkennt der Mandant, wie der Anwalt mit dem gefragten Rechtsgebiet umgeht. 

Inwiefern haben Ihre Erfahrungen Ihre Kommunikation mit Mandanten im Lauf der Jahre verändert?

Wortwahl, Schreibstil und persönliches Auftreten haben sich nach meinen Erfahrungen in meinen vielen Berufsjahren immer wieder verändert und verändern müssen: Anpassung an die jeweiligen Verhältnisse, also Verbesserung. Das heißt aber nicht, dass man zuvor nicht gut oder gut genug gewesen ist. Die Zeiten und die Leute unterliegen ständigen Veränderungen, Mutationen, glaube ich, nennt man das. 

Mandanten sind anspruchsvoller geworden, weil sie durch die vielfältigen Möglichkeiten der Informationsbeschaffung besser Bescheid wissen und daher auch ernst genommen werden wollen. Das ist immer eine gute Basis – wechselseitige Ernsthaftigkeit. 

Gibt es Aufgaben, die Ihnen aufgrund Ihrer Erkenntnisse leichter von der Hand gehen als zu Beginn Ihrer Karriere?

Ja, die Aufgaben – und das Anwachsen der Erkenntnisse – gibt es und die überwiegen auch. 

Gab es in Ihrer bisherigen Laufbahn als Rechtsanwalt wegweisende Erfahrungen, die Sie zu Änderungen Ihrer Kanzleistrategie bewogen haben?

Ja, die hat es überwiegend in der Anfangszeit wirklich gegeben. Aber das liegt lange zurück, und ich weiß aus dieser Zeit noch gut, dass es das Erscheinungsbild war, womit man Kompetenz, Gediegenheit und Verlässlichkeit vermitteln konnte. 

Von welchen Erfahrungen profitieren Sie bei Ihrer Kanzleiführung und -organisation besonders? 

Das sind gute und schlechte Erfahrungen, die man z. B. aus anderen Anwaltskanzleien mitbekommt, und ablehnt, weil man so nicht erscheinen und sein will. Konkret: Bedeutung des Erscheinungsbildes, personell und substanziell. 

Rechtsanwalt Heinz Veauthier steht seinen Mandanten seit mehr als 49 Jahren mit Rat und Tat zur Seite. Dabei unterstützt er sie unter anderem in den Bereichen Arzthaftungsrecht, Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

(LES; ZGRA) 

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Foto(s): ©privat/Heinz Veauthier, ©Adobe Stock/Fahkamram

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