Erleichterungen durch das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung"?

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Am 07.07.2023 hat der Bundesrat dem neuen Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung zugestimmt. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Einzelne Teile des Gesetzes werden bereits nach der Verkündung in Kraft treten. 

Folgende Neuregelungen erwarten die ausländischen Fachkräfte und die deutschen Unternehmen:

  • Herabsetzung der Mindestgehalt - Grenzen der sogenannten Blue Card
  • Berufsanerkennung kann u.U. im Inland durchgeführt werden bei Vorliegen folgender Voraussetzungen:

2-jährige einschlägige Berufserfahrung, eine im Herkunftsland staatlich anerkannte zweijährige Ausbildung

  • Chancenkarte als neuer Aufenthaltstitel

Sie wird zunächst für ein Jahr in Form einer sogenannten "Such-Chancenkarte" erteilt. Diese kann nur unter sehr engen Voraussetzungen im Bundesgebiet verlängert werden. 

Sie wird anhand eines Punktesystems erteilt. Relevante Punkte sind u.a.: Vorqualifikation, Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 oder Englischkenntnisse auf dem Niveau B2; 

  • Eltern von u.a. Fachkräften, die nach dem 1. März 2024 erstmals mit einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis einreisen, können einen Aufenthaltstitel erlangen, wenn die Lebensunterhaltssicherung nachgewiesen ist. Dies kann u.U. auch für Schwiegereltern gelten. In diesem Zusammenhang wird auf das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals der "außergewöhnlichen Härte" verzichtet. 

Die Umsetzung in der Praxis bleibt jedoch abzuwarten. Die Kapazitäten der deutschen Auslandsvertretungen, aber auch der inländischen Behörden sind bereits jetzt ausgeschöpft.


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