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Erneute Abmahnung Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment (Tenet)

  • 1 Minuten Lesezeit

Einem meiner Mandanten wurde eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der Warner Bros. Entertainment Inc zugestellt. Die Abmahnung datiert vom 15.01.2021. Die Forderung beläuft sich auf 935,80€.

Der Abmahnung liegt der bekannte Vorwurf zugrunde, dass das ein urheberechtlich geschütztes Filmwerk über ein Filesharing Protokoll namens bittorrent im Internet zum elektronischen Abruf bereitgehalten wurde. Vielen Nutzern von Filesharing Protokollen ist nicht bewusst, dass sie durch die Nutzung der dort geteilten Dateien gegen fremde Urheberrechte verstoßen.

Den Gegenstand der Abmahnung bildet der Film

„Tenet“

Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz in Höhe von 700,00€
  • Anwaltskosten in Höhe von 235,80€

Wir raten dazu auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, damit dieser Ihnen die möglichen Lösungswege aufzeigen kann. Insofern haben sich nach der Rechtsprechung unterschiedliche Konstellationen herauskristallisiert, in denen eine Haftung des Anschlussinhabers nicht besteht.

Grundregeln bei Abmahnung:

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen
  • Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
  • Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
  • Fachanwalt kontaktieren

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

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