Die Erfahrung zeigt: Es wird im wirklichen Ernstfall (nach schweren Unfällen etc.) nicht detektivisch nach Angehörigen/Vertrauenspersonen geforscht.
Wer sichergehen will, muss sich daher frühzeitig Gedanken machen, wer im Notfall für ihn da sein soll: Im Prinzip sollte jeder, der 18 Jahre und älter ist, über Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung sowie Patientenverfügung nachdenken. Rein rechtlich dürfen sonst nicht einmal die eigenen Eltern Auskunft von Ärzten bekommen. Wichtig ist vor allem auch, dass die entsprechenden Dokumente im Ernstfall gefunden werden - dabei kann ein (elektronischer) Eintrag in ein zentrales Vorsorgeregister entscheidend sein.
Für Fragen und im Beratungs- sowie Veranlassungsfall stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Rechtsanwalt Jens Kadner
Frankfurt/Main
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