Soweit die Abmahnung erkennbar unrechtmäßig erfolgt, kann der Abgemahnte Ersatz seiner Anwaltskosten verlangen. Bspw. handelt der Abmahnende leichtfertig, wenn er einen Hotelbetreiber ohne Kenntnis der Sachlage einer Urheberrechtsverletzung bezichtigt (Quelle: MMR 6/2011, S. 401 f, LG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.08.2010, Az. 2-6 S 19/09).
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Ihr Rechtsanwalt
Thilo Zachow
Hauptsitz Chemnitz
Zweigstellen in Berlin und Dresden, 7 Tage - 24h, 0351 4264411
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