Erstattungsfähigkeit der Reisekosten
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Der BGH hat bereits am 28.6.2006, Az.: IV ZB 44/05 entschieden, dass einer Partei auch die Reisekosten ihres Rechtsanwalts zu erstatten sind, wenn ein sog. Hausanwalt tätig geworden ist. Auch wenn die Reisekosten regelmäßig kein erheblicher Betrag sind, kann es sich insbesondere bei niedrigem Verfahrenswert und Kostenquotelung lohnen, hier entsprechenden Rechtsvortrag zu bringen.
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