Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

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Immer wieder versuchen seit Jahren die Haftpflichtversicherungen, die Rechnungen des Sachverständigen, den Sie als Geschädigter eines Verkehrsunfalls mit der Bewertung Ihres Schadens beauftragt haben, zu kürzen. Dabei spielt den Versicherern die Tatsache in die Hand, dass es für Sachverständige keine Gebührentabelle gibt.

Nehmen die Versicherungen die Kürzungen vor, berufen sie sich immer wieder auf die pauschalen Behauptungen, die Kosten seien zu hoch und entsprächen nicht ihren Richtlinien.

Diese Einwände sind nach der Entscheidung des BGH vom 11.02.2014 - VI ZR 225/13 - juristisch nicht haltbar!

Zum einen muss die Haftpflichtversicherung genau die Punkte aus der Sachverständigenrechnung benennen, die sie angreifen will. Allein hier sind die Versicherungen extrem zurückhaltend.

Zum anderen sind Sie nicht verpflichtet, Marktforschung nach dem günstigsten Sachverständigen zu betreiben.

Vielmehr muss Ihnen die Versicherung nachweisen, dass Sie ohne großen Aufwand hätten erkennen können, dass die Honorarforderung des von Ihnen beauftragten Sachverständigen überdurchschnittlich hoch sein wird. Das wir ihr kaum gelingen.

Ebenfalls ist eine an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalierung des Honorars des Sachverständigen von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers hinzunehmen. Da die Schadensgutachten in der Regel dazu dienen, die Realisierung von Schadensersatzforderungen zu ermöglichen, trägt gerade eine solche Pauschalierung dem nach der Rechtsprechung entscheidend ins Gewicht fallenden Umstand Rechnung, dass das Honorar des Sachverständigen die Gegenleistung für die Feststellung des wirtschaftlichen Wertes Ihrer Forderung ist.

Auch, wenn es sich oftmals nur um kleinere Kürzungsbeträge handelt, sollten Sie diese durch die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht hinnehmen. Vielmehr zeigt auch dieser Streit einmal mehr, dass es mittlerweile unumgänglich ist, von Anfang an die Schadensregulierung durch einen Rechtsanwalt durchführen zu lassen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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