Die Abmahnwelle wegen Verletzung von Tonträgerherstellerrechten, Filesharing,
Urheberechtsverletzungen bezüglich einzelner Musiktitel und Künstler, aber auch bzgl. der
illegalen öffentlichen Zugänglichmachung geschützter Fotografien und Filme, rollt weiter.
Beachtenswert hierzu auch die Beiträge vieler hochgeschätzter Kollegen auf dieser Seite und in
vielen Blogs und Foren im Internet.
Auf Grund der Erfahrung der letzten Wochen, - dass die
Abmahnungen gerne am Freitag und Samstag eintreffen -, haben wir uns entschlossen eine Beratungs-
und Infohotline für Abgemahnte einzurichten. Wir sind außer per E-Mail auch telefonisch
erreichbar, um akute Fragen rund um das Thema zu beantworten.
Auch wenn der Schock zunächst
tief sitzt, - es geht ja doch immer gleich um mittlere drei- bis vierstellige Beträge,- sollten Sie
nicht unüberlegt handeln - etwa "alles unterschreiben und überweisen - damit die Sache vom Tisch
ist". Von Einzelfällen abgesehen, sollte eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung
innerhalb der gesetzten Frist abgegeben werden. Was das im Einzelnen heißt und inwieweit die den
Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung abgeändert werden sollte und worauf sie
inhaltlich beschränkt werden sollte, erläutern wir - wie viele unserer spezialisierten Kollegen im
ganzen Bundesgebiet - Ihnen gerne.
Die Frage ob und wenn ja in welcher Höhe, Schadensersatz
zu leisten ist und auf welcher Grundlage bedarf einer Prüfung des Einzelfalles. Oft gibt es gute
Gründe die einen Anspruch dem Grund und insbesondere der Höhe nach wenigstens fraglich erscheinen
lassen.
Ob und welche Verteidigungsstrategie erfolgversprechend ist, besprechen Sie am besten
mit einem erfahrenen Rechtsanwalt.
Aber natürlich wünschen wir allen ein abmahnfreies
Wochenende.
Max Jelinek
Rechtsanwalt &
Mediator
08075 9140608
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