Erster Teilerfolg für Dr. Stoll & Sauer im Diesel-Abgasskandal von Fiat-Chrysler / Klage wirksam zugestellt

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Das Landgericht Freiburg hat zwar die erste Klage gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA, jetzt Stellantis) im Diesel-Abgasskandal als unbegründet abgewiesen (Az. 14 O 333/20), trotzdem konnte die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Verbraucher einen ersten Teilerfolg verbuchen. In der Urteilsbegründung vom 26. Februar 2021 machte die Kammer deutlich, dass die Zivilklage gegen den Autobauer wirksam über die FCA Germany AG zugestellt worden ist. 

Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hält die Gründe des Gerichts für die Klageabweisung für nicht nachvollziehbar und bereitet derzeit die Begründung für die Berufung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe vor. Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Diesel-Abgasskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und Rechtsgeschichte geschrieben.

Landgericht Freiburg lehnt Klage gegen FCA als unbegründet ab

Das erste Urteil im Diesel-Abgasskandal von Fiat-Chrysler (jetzt Stellantis) stößt bei der das Verfahren führenden Kanzlei Dr. Stoll & Sauer auf Unverständnis. Die aktuelle Rechtsprechung von Bundesgerichtshof und Oberlandesgerichten ist im Abgasskandal klar verbraucherfreundlich. Der große Vorteil allerdings: Die Abweisung macht den Weg frei für den Gang zum Oberlandesgericht Karlsruhe. Hier ist bereits Berufung eingelegt worden. Damit beschleunigt sich die juristische Aufarbeitung des Skandals enorm. Die in den Skandal verstrickte Automobilindustrie scheute bisher stets Urteile der zweiten Instanz, da diese meinungsbildend für andere Gerichte sind. Hier jetzt das Urteil von Freiburg in seinen wichtigsten Details:

  • Das Landgericht Freiburg hat dem Taktieren von FCA ein Ende gesetzt, die Zuständigkeit bei der Zustellung der Klagen im Nebel zu lassen. Das Landgericht Freiburg hat klar gemacht, dass die Klage via FCA Germany AG wirksam zugestellt worden ist. Die Zentrale von FCA befindet sich in Amsterdam. Die FCA Germany AG, die FCA nicht nur in Deutschland repräsentiert, sondern unter anderem auch verantwortlich die Fiat-Website für Deutschland betreut, hat ihren Sitz in der Hanauer Landstraße 166, 60314 Frankfurt am Main. Das genügte für die 14. Zivilkammer, um die Wirksamkeit der Klagezustellung festzustellen.

  • Ansonsten lehnte das Gericht die Klage als unbegründet ab: Das Gericht verwies darauf, dass das streitgegenständliche Wohnmobil für den Motor eine Typgenehmigung aus Italien besitzt. Und daher nicht das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt zuständig ist und auch nicht getäuscht wurde. Dr. Stoll & Sauer weist jedoch darauf hin, dass das Typgenehmigungsrecht europäisches Recht ist. Was in Deutschland gilt, muss auch in Italien gelten. Daher kann es nicht darauf ankommen, welche Behörde getäuscht wurde. Und der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass zum Nachweis eines Mangels am Fahrzeug kein Rückruf einer Zulassungsbehörde notwendig ist. Und eine unzulässige Abschalteinrichtung, die die Abgasreinigung manipuliert ist ein für das oberste deutsche Gericht ein Sachmangel.

  • Auch zum Thema Thermofenster äußerte sich das Gericht in Freiburg. Diese Art von Abschalteinrichtung reguliert die Abgasreinigung über die Außentemperatur. Im streitgegenständlichen Wohnmobil soll auch eine solche Einrichtung verbaut worden sein. Der Bundesgerichtshof hatte sich Anfang 2021 in einem Daimler-Fall ebenfalls dazu geäußert. Das reine Vorhandensein eines Thermofensters, so die Karlsruher Richter, genüge nicht für eine Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB. Dafür müsse beispielsweise die Täuschung der Zulassungsbehörde schlüssig vorgetragen werden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat aber über das Thermofenster hinaus auch über die Abschaltung der Abgasreinigung im Fiat-Motor nach 22 Minuten vorgetragen. Der Abgastest auf dem Prüfstand dauert 20 Minuten. Zu dieser Abschalteinrichtung hat sich das Gericht überhaupt nicht geäußert. Hier stellt sich die Frage, ob bei dieser plumpen Abschalteinrichtung die Täuschung der Zulassungsbehörde zwingend nachgewiesen werden muss.

Die Kanzlei rät aufgrund der Sachlage betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check  der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 19.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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