Erstes Urteil in Deutschland gegen VW Händler wegen arglistiger Täuschung im Abgasskandal

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Wiederum konnte unser Haus eine neue Sensationsurteil im VW Abgas Skandal erreichen (AZ. 2 O 1553/18). Es handelt sich um das erste Urteil in Deutschland, bei dem erstmals ein Händler zur Rücknahme des Fahrzeugs wegen arglistiger Täuschung verurteilt wurde.

Der Kläger wurde beim Kauf des Gebrauchtwagens vom Händler nicht darüber informiert, dass sich um einen PKW mit verbotener Abschaltvorrichtung, also mit der von dem VW-Konzern gelieferten Betrugs Software, handelte. Der Kläger war nicht verpflichtet, sich vorab über die Betroffenheit des Fahrzeugs zu informieren. Er konnte und durfte darauf vertrauen, dass es sich um ein „sauberes“ Auto handelte. Der Händler wurde deshalb zur Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich der gezogenen Nutzungen für die gefahrenen Kilometer verpflichtet.

Gerade vor dem Hintergrund, dass zum 31.12.2018 die Ansprüche der Verbraucher nicht verjährt sein dürften, sollte man nun nicht mehr zögerlich sein. Selbst wenn es unwahrscheinlich erscheint, aber wie beschrieben, der VW-Konzern hat keine Argumente mehr, sodass nach menschlichem Ermessen nichts mehr schiefgehen kann und letztendlich die Verbraucher, die sich trauen, aufzustehen, hierfür auch belohnt werden und sich von dem unliebsamen Betrugsdiesel lösen können.

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-Konzern vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkws bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daransetzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!

Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW-Geschädigten und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der KMP3G Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.



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