Erwerbsminderungsrente bei Depressionen

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Immer mehr Menschen leiden an Depressionen. Eine Depression ist eine psychische Störung, die in 3 Schweregrade unterteilt wird, nämlich in leichte, mittelschwere und schwere Depressionen. Die häufigsten Symptome einer Depression sind Niedergeschlagenheit, Freudlosigkeit, Antriebsarmut, Interessenverlust, Schlaf- und Konzentrationsstörungen, Ängste, Minderwertigkeitsgefühle und Suizidgedanken.

Depressive Menschen sind teilweise nicht mehr in der Lage, arbeiten zu gehen. Sie haben dann die Möglichkeit, Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Versicherte haben dann gem. § 43 SGB VI (SGB = Sozialgesetzbuch) einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn

  • sie erwerbsgemindert sind,
  • sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mind. 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Tätigkeit/Beschäftigung gezahlt haben und
  • sie vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.

Hierbei wird zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung unterschieden.

Teilweise erwerbsgemindert sind die Versicherten, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nur noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein können.

Als voll erwerbsgemindert gelten die Versicherten, die nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können.

Eine Depression ist eine Krankheit oder Behinderung im Sinne dieses Gesetzes. Entscheidend ist aber, ob diese Erkrankung (noch) rehabilitierbar ist, denn es gilt das Prinzip „Reha vor Rente“. Erst wenn feststeht, dass eine Rehabilitation nicht mehr möglich ist, kann der Versicherte einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben.

In der Praxis ist es oft schwer, nachzuweisen, dass eine Depression zu einer Erwerbsminderung geführt hat. Generell gelten Depressionen als gut therapierbar z. B. mit einer Psychotherapie, Medikamenten oder physikalischen Maßnahmen. Waren diese Behandlungsmaßnahmen und auch eine ambulante oder stationäre Rehabilitation bei Ihnen erfolglos, so stehen die Chancen für eine Erwerbsminderungsrente (bei Vorliegen der anderen o.g. formellen Voraussetzungen) gut. In der Regel gehen ärztliche Gutachter bei einer schweren chronischen Depression von einer vollen Erwerbsminderung aus. Die Richter folgen meist – mangels eigener medizinischer Sachkunde- diesen Feststellungen.

Sollten Sie noch Fragen zu dem Thema haben oder eine Erwerbsminderungsrente gerichtlich durchsetzen wollen, können Sie sich gern an mich wenden. Auch wenn Sie wegen einer Depression oder einer anderen Erkrankung oder Behinderung die Feststellung einer Schwerbehinderung (GdB) oder bestimmte Merkzeichen durchsetzen wollen, stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung gern zur Seite.

Rechtsanwältin Petra Hanke-Baspinar


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