Es hat „gekracht“ und nun?

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Schnell kann es im Straßenverkehr passieren, dass es zu einem Unfall kommt. Manchmal ist die Situation eindeutig. Man steht an der roten Ampel und von hinten fährt einer auf. Manchmal ist die Situation jedoch nicht so eindeutig. Wer hatte rot? Wer hatte Vorfahrt? Wer hätte bremsen können und müssen? Egal wie eindeutig oder knifflig die Unfallsituation ist, es gibt ein paar Regeln, welche unbedingt beachtet werden sollten.

Verhalten am Unfallort

Zunächst ist die Unfallstelle zu sichern und möglichst genaue Fotos von dem Unfall sind zu fertigen. Auch sollte die Polizei verständigt werden. Unbedingt sollte man den Namen des Gegners, sowie dessen Haftpflichtversicherung notieren. Auch sollten mögliche, unbeteiligte Zeugen um ihren Namen und ihre Anschrift gebeten werde. Diese können bei streitigen Situationen helfen, das Unfallgeschehen zu beweisen. Seien Sie bereits an der Unfallstelle vorsichtig mit irgendwelchen Aussagen, da diese hinterher gegen Sie verwendet werden können. Unterschreiben Sie nichts!

Verhalten danach

Denken Sie immer daran, dass Versicherungen, Behörden oder andere Dritte, im schlimmsten Fall gegen Sie als Zeugen aussagen können. Halten Sie sich daher mit Aussagen zurück. Sagen Sie am besten nichts und verweisen Sie auf Ihre Anwälte. Auch ist es grundsätzlich nicht ratsam irgendwelche Fragebögen auszufüllen, ohne dies vorher mit Ihrem Anwalt abgesprochen zu haben.

Was steht mir zu?

Dem Geschädigten wird grundsätzlich die Reparatur bezahlt, er kann Anspruch auf einen Mietwagen oder Nutzungsausfall haben, ferner können Ihnen unter Umständen auch Schmerzensgeldansprüche zustehen. Je nach Fall können auch noch weitere Ansprüche im Raum stehen. Verlassen Sie sich nicht darauf, mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung alleine zu korrespondieren. Diese wird Ihnen sagen, sie wird das Bestmögliche für Sie tun. Das stimmt jedoch nicht, da die Haftpflichtversicherung stets das Bestmögliche für ihren eigenen Versicherungsnehmer herausholen muss. So kann es sein, dass Ansprüche, welche Ihnen zustehen einfach nicht geltend machen werden, oder von der gegnerischen Versicherung gekürzt werden. Daher ist es stets ratsam, sich bei einem Verkehrsunfall auf jeden Fall an einen Anwalt Ihres Vertrauens zu wenden, da dieser bei der gegnerischen Versicherung alle denkbaren Ansprüche geltend machen wird und Ihre Interessen vollumfänglich vertritt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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