Rechtstipp vom 18.06.2012

eso3.0 ist anfechtbar!

Das Amtsgericht Bremen hat in einem unserer Verfahren kürzlich erstmals die Messung mit dem Geschwindkeits-Messgerät eso3.0 für nicht ausreichend überzeugend angesehen.

Es gibt hier immer noch technische Fragen, die eso nicht hinreichend beantwortet. Nach dem Gutachten in dem vorliegenden Fall ist die Datenverarbeitung immer noch nicht hinreichend genau. Das Amtsgericht hat das Verfahren daraufhin eingestellt. Es bleibt abzuwarten, ob in nächster Zeit auch noch ein Urteil zur Geschwindigkeitsmessung mit eso 3.0 dazukommt, dass dieses Ergebnis untermauert.

Wenn auch Sie mit eso3.0 geblitzt worden sind, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie.



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