EU-Kartellverfahren: Mehr Rechte für die Beteiligten

Rechtsgebiete: Europarecht, Kartellrecht & Fusionskontrolle
Rechtstipp vom 09.01.2012

Ein im Oktober 2011 beschlossenes Maßnahmenpaket soll die Verfahrensrechte der Parteien in Kartellverfahren stärken, der Kritikpunkte entkräften.

Bereits ein erster Entwurf von 2010 sollte sicherstellen, dass die Parteien von Anfang an über den Verfahrensstand informiert sind und frühzeitig mit der Kommission zusammenarbeiten können. Die neuen Regeln sollen u. a. den Zugang zu Kommissionsunterlagen verbessern und die Rolle des Anhörungsbeauftragten als unabhängige Überwachungsinstanz stärken - im Sinne von mehr Fairness und Transparenz.

So sollen in Zukunft die wichtigsten Kriterien für die Höhe der Geldbuße, eines der Schlüsselthemen in jedem Verfahren, bereits mit der Mitteilung der Beschwerdepunkte bekanntgegeben werden. Dies gibt den betroffenen Unternehmen schon früh die Möglichkeit, nicht nur auf die Gründe für die Anschuldigungen zu reagieren, sondern auch Argumente gegen die Höhe der voraussichtlichen Geldbuße vorzubringen.

Das neue Paket weitet zudem die Rolle des Anhörungsbeauftragten, der quasi als unabhängiger Schiedsrichter zwischen den Fallbearbeitern und den Parteien fungiert, auf die Ermittlungsphase aus. So kann dieser bei Meinungsverschiedenheiten über die Beantwortung von Auskunftsverlangen angerufen werden. Er übernimmt auch eine aktive Rolle bei den mündlichen Anhörungen und verfasst während des gesamten Verfahrens Berichte über die wirksame Ausübung der Verfahrensrechte. Ein Stellungnahme- und Empfehlungsrecht kommt ihm auch bei Fragen betreffend den Vertraulichkeitsschutz für Schriftverkehr zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten zu.

Stefan Müller, Rechtsanwalt, Bludenz


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