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EU spricht sich entschieden für Netzneutralität aus

  • 2 Minuten Lesezeit
Johannes Schaack anwalt.de-Redaktion

[image]Wenige Themen werden momentan unter Internetnutzern so kontrovers diskutiert wie die Problematik der Netzneutralität. Ist es zulässig, dass Internet-Anbieter gegen Entgelt bestimmte Daten schneller zur Verfügung stellen als andere? Die Netzgemeinde befürchtet, dass so ein Zwei-Klassen-Internet entstehen könnte. So bestünde die Gefahr, dass den Diensten und Angeboten zahlungskräftiger Unternehmen stets der Vorzug gegeben werde.

Das Europaparlament setzt sich nun gegen ein Zwei-Klassen-Internet ein

Das Europaparlament hat sich in seiner Sitzung vom 3. März 2014 entscheidend für die Gleichbehandlung von Daten im Netz ausgesprochen. Jedem Internetnutzer soll so das Recht auf einen neutralen, offenen Internetzugang zukommen. Ebenso soll sichergestellt werden, dass Provider ihre eigenen Angebote nicht durch Priorisierung der Daten schneller oder in besserer Qualität aufrufbar machen.

Die Ausnahme: sogenannte Spezialdienste

Eine Sonderregelung wird es jedoch geben. Hierbei handelt es sich um „Spezialdienste“ – Angebote, bei denen besonders große Datenmengen im Spiel sind. Hierbei kann es sich unter anderem um kostenpflichtige Videoangebote handeln. Hier wäre laut EU eine gesonderte Behandlung der Daten möglich. Jedoch soll gleichzeitig gewährleistet werden, dass andere Dienste der Provider hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

Auch Aus für Roaming-Gebühren geplant

Zudem sollen die hohen Gebühren durch Handynutzung im Ausland ab 2015 endgültig der Vergangenheit angehören. Die Abschaffung spezieller Auslandszuschläge für Telefonieren, SMS und mobile Datennutzung soll am 15. Dezember in Kraft treten. Vorher sind jedoch noch weitere Verhandlungen notwendig, denn das Vorhaben ist nur durch eine Einigung mit allen EU-Staaten umsetzbar.

Ein Schritt in die richtige Richtung und ein wenig Zukunftsmusik

Bis in Brüssel über all dies endgültige Entscheidungen getroffen worden sind, wird jedoch noch ein wenig Wasser die Senne hinabfließen. Zudem geben Kritiker zu bedenken, dass im Verordnungsentwurf der EU immer noch Nachbesserungsbedarf besteht. Beispielsweise sei die Definition der Spezialdienste und deren genauer Umfang weiterhin unzureichend. Dennoch war die Resonanz der Netzgemeinde durchaus positiv. Zahlreiche Stimmen aus dem Netz feierten die EU-Abgeordneten als „Superstars der Freiheit“. Nun wird mit Spannung erwartet, wie Bundesregierung und EU-Rat nachziehen werden. Die Bundesregierung hatte sich bereits in ihrem Koalitionsvertrag für eine Implementierung der Netzneutralität auf gesetzlicher Basis eingesetzt.

(JSC)

Foto(s): ©Fotolia.com

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