EuGH entscheidet zum "Widerrufsjoker" und stärkt damit die Verbraucherrechte

  • 1 Minuten Lesezeit

In seiner Entscheidung vom 09.09.2021 hat sich der Europäische Gerichtshof mit dem sogenannten "Widerrufsjoker" befasst und abermals die Verbraucherrechte gestärkt. In seiner Entscheidung widerspricht der Europäische Gerichtshof der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofes. Nach Ansicht des EuGH können viele Verbraucherdarlehen aufgrund fehlerhafter Klauseln widerrufen werden. Die Entscheidung des EuGH betrifft dabei die allgemeinen Verbraucherdarlehen, insbesondere Kfz-Darlehen. 

Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit die sogenannte Kaskadenverweisung als wirksam angesehen. Der EuGH hingegen sieht dies anders und widerspricht der Auffassung des Bundesgerichtshofs. Nach Ansicht des EuGH stellt die sogenannte Kaskadenverweisung einen Verstoß gegen EU-Recht dar. 

Nunmehr hat der EuGH entschieden, dass sich die Banken nicht mehr auf den Einwand der Verwirkung berufen können und damit dem Darlehensnehmer kein Rechtsmissbrauch vorgeworfen werden könne. Gegenstand des Verfahrens war der konkrete Inhalt eines Darlehensvertrages hinsichtlich sogenannter Pflichtangaben. So vertritt der EuGH beispielsweise die Auffassung, dass die Angabe zum Verzugszinssatz konkret anzugeben ist.  Im Falle eines Vertsößes könne nach Ansicht des EuGH der Darlehensvertrag des Verbauchers auch nach Vertragsschluss noch widerrufen werden.

Abzuwarten bleibt letztendlich wie der Bundesgerichtshof und die unteren Gerichte in Deutschland nach der Entscheidung des EuGH urteilen werden. 

Gern bin ich bereit, Ihnen mit meinem rechtlichen Rat im Falle eines beabsichtigten Widerrufs zur Seite zu stehen. Ich freue mich auf Ihre Nachricht.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Alexandra Klimatos

Beiträge zum Thema