Der EuGH hat kürzlich in einem Grundsatz-Urteil (Urt. v. 23.03.2010 - Az: C-236/08, C237/08, C238/08) entschieden, dass Google durch sein Angebot, Schlüsselwörter zu kaufen, nicht gegen Rechte von Markeninhabern verstößt. Lediglich die Werbenden selbst verletzen Markenrechte, wenn sie Schlüsselwörter von Google in Anzeigen so einblenden lassen, dass die Internetnutzer nicht leicht erkennen können, von welchem Unternehmen die beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen.
Quelle: Pressemitteilung des EuGH v. 23.03.2010, Nr. 32/10
Bewertung
1 Mitglied fand den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein.
Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich
hier registrieren
Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert