Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

Rechtsgebiete: Europarecht, Wirtschaftsrecht, Zivilprozeßrecht
Rechtstipp vom 03.11.2011

Die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 hat ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen eingeführt. Ziel dieser Verordnung ist es, einen besseren Rechtsschutz zu ermöglichen, indem die Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten in Zivil- und Handelssachen erleichtert wird und die Kosten solcher Verfahren gesenkt werden.

Der Streitwert der Klage darf 2000 € nicht überschreiten. Ein im Rahmen dieses Verfahrens ergangenes Urteil wird in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt und vollstreckt, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf. Um die Kosten gering zu halten, besteht bei diesem europäischen Verfahren kein Anwaltszwang.


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