Rechtstipp vom 27.05.2010

Existenzgründung – Chance oder Risiko?

Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise und der damit verbundenen Kurzarbeit bzw. Arbeitslosigkeit denken einige Betroffene darüber nach, sich selbstständig zu machen, um eine sicherere Zukunft zu haben. Aber auch für Frauen, die nach einer Familienphase wieder in die Berufstätigkeit starten, ist eine Existenzgründung eine gute Möglichkeit Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Daneben gibt es noch den Wunsch, endlich eigenverantwortlich zu entscheiden, eigene Ideen umzusetzen oder die Arbeitszeit frei einzuteilen. Eine Existenzgründung ist allerdings ein großer Schritt und sollte reiflich überlegt und von langer Hand geplant werden. Der Erfolg hängt nämlich nicht nur vom fachlichen und kaufmännischen Wissen und Können ab, sondern auch von den benötigten Finanzen und den später zu zahlenden Steuern. Insgesamt sollten schon vorab alle Chancen und Risiken gegeneinander abgewogen werden. Die Redaktion von anwalt.de gibt erste Tipps rund um das Thema Existenzgründung.

Risiko, Chance, –, Existenzgründung
Eine gute Idee und ein gutes Konzept sind die Grundlage für eine erfolgreiche Existenzgründung.
Planung und Vorbereitung

Vor dem Start in die Selbstständigkeit steht die Geschäftsidee. Hierbei sollte zunächst überlegt werden, mit welchem Angebot man auf den Markt gehen möchte. Es gilt nämlich möglichst etwas Besonderes anzubieten, was die Konkurrenz nicht hat oder man besetzt eine Nische oder Marktlücke im bereits bestehenden Angebot. Sollte man keine Geschäftsidee haben, so kommt immer noch die Selbstständigkeit durch Gründung eines Franchise-Unternehmens, das man als Lizenz-Unternehmer führt, oder durch die Übernahme eines bereits bestehenden Unternehmens in Betracht. Bei der Planung und Vorbereitung ist man aber nicht auf sich allein gestellt, sondern man kann sich an eine Vielzahl verschiedener Stellen wenden. Hierzu zählen beispielsweise regionale Gründungsinitiativen, Gründerseminare bei den Industrie- und Handelskammern oder freie Gründungs- bzw. Unternehmensberater.

Erstellung eines Businessplans

In einem Businessplan wird die Geschäftsidee formuliert, es werden möglichst alle Ziele erfasst und alle Kosten kalkuliert. Die Erstellung eines Businessplans zwingt seinen Ersteller dazu, sich schon von vornherein umfassend mit der Geschäftsidee und deren Realisierung auseinanderzusetzen. Einerseits dient dieser Businessplan dazu, dass der Unternehmer selbst seine Planung nicht aus den Augen verliert, bzw. den Plan an neue Situationen und Erfordernisse anpassen kann. Andererseits dient ein aussagefähiger Businessplan auch dazu, potenzielle Geldgeber, z.B. Banken oder Förderprogramme zur Existenzgründung, vom Unternehmenskonzept zu überzeugen. Im Laufe der Zeit sollte der Businessplan jedoch auch im eigenen Interesse immer auf dem aktuellsten Stand gehalten werden.

Formen der Selbstständigkeit

Vor der Existenzgründung ist ebenfalls zu klären, ob man sich als Gewerbetreibender nach § 15 Einkommensteuergesetz (EStG) oder als Freiberufler selbstständig machen will oder machen kann. Dies ist beispielsweise in steuerlicher Hinsicht ein Unterschied, denn ein Gewerbetreibender unterliegt sowohl der Gewerbesteuer nach § 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) als auch der Einkommensteuer nach § 1 EStG. Die Einkünfte eines Freiberuflers hingegen sind nur einkommensteuerpflichtig. Zu den freien Berufen gehören nach § 18 I EStG alle selbstständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeiten. Daneben gelten als Freiberufler alle Angehörigen der sog. Katalogberufe. Bei Angehörigen dieser Berufsgruppe steht die höchstpersönliche Erbringung einer Arbeitsleistung unter Einsatz ihrer geistigen Fähigkeiten im Vordergrund. Zu den Katalogberufen zählen: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnliche Berufe. Eine Abgrenzung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden erfolgt nach § 1 II Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (PartGG) durch die „besondere berufliche Qualifikation” und die „eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art”.

Rechtsformen des Unternehmens

Für den Schritt in die Selbstständigkeit ist die Wahl der geeigneten Rechtsform für das neue Unternehmen ein sehr wichtiger Punkt. Allerdings ist zu beachten, dass es die optimale Rechtsform nicht gibt, sondern, dass für jede mögliche Rechtsform sowohl Vor- als auch Nachteile sprechen. Zu unterscheiden ist zunächst danach, ob das Unternehmen einen oder mehrere Gründer hat. Grundsätzlich kommt für einen Existenzgründer vor allem ein Einzelunternehmen als Kaufmann oder Freiberufler in Betracht, für mehrere Gründer stellt die Personengesellschaft als GbR, OHG oder KG, die Kapitalgesellschaft wie GmbH oder Limited (Ltd.) oder die Partnerschaftsgesellschaft für Freiberufler mögliche Alternativen dar. Jede Rechtsform hat verschiedene Anforderungen bezüglich der Entstehung, des Kapitals, der Beteiligung am Gewinn oder Verlust, der Haftung, der Kapitalbeschaffung und der Steuern. Für die Wahl der richtigen Rechtsform stehen in allen Bundesländern Unternehmens- bzw. Existenzgründungsberater zu Verfügung.

Finanzen

Für fast jede Existenzgründung ist es notwendig, ein gewisses Startkapital zu haben, entweder für die Ausstattung oder Miete der Büro- oder Geschäftsräume, für Angestellte oder Kraftfahrzeuge. Hierfür ist es zunächst notwendig, dass schon vor Beginn der Selbstständigkeit alle betrieblichen (z.B. Miete, Strom, Telefon usw.) und alle privaten Fixkosten (z.B. Miete, Lebensmittel, Urlaub u.a.) aufgelistet werden, um sicherzustellen, dass die Erträge des Unternehmens höher ausfallen als die laufenden Kosten, denn erst dann kann man sicher sein, dass sich die Geschäftsidee überhaupt rechnet. Der Idealfall ist der, dass der Gründer etwas Eigenkapital besitzt, das er in das Unternehmen einbringen kann. Für den darüber hinaus gehenden Finanzierungsbedarf sollte man sich wegen Krediten bzw. Darlehen zunächst bei seiner Hausbank oder Haussparkasse, der KfW Mittelstandsbank oder den zuständigen Kammern beraten lassen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Finanzierung rechtzeitig und außerdem in realistischer Höhe beantragt werden sollte.

Öffentliche Förderprogramme von Banken und Sparkassen

Neben den klassischen Krediten oder Darlehen über Banken oder Sparkassen gibt es über öffentliche Förderprogramme für Existenzgründer, durch die EU, den Bund und die Länder die Möglichkeit, Startkapital zu erhalten. Diese Gelder müssen bei der Hausbank vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beantragt werden. Eine rückwirkende Bewilligung von Fördermitteln ist mit Ausnahme der sog. Investitionszulage nicht möglich. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Existenzgründer eine ausreichende kaufmännische und fachliche Qualifikation nachweisen kann und dass die Existenzgründung geeignet ist, die Haupterwerbsgrundlage für den Gründer zu bilden. Beispiele für öffentliche Förderprogramme sind das KfW-StartGeld,der KfW-Unternehmerkredit oder der ERP-Startfonds.

Gründerzuschuss

Den Gründerzuschuss gibt es seit dem 1. August 2006 wobei er aus dem Existenzgründerzuschuss und dem Überbrückungsgeld als neues einheitliches Förderinstrument entstanden ist. Der Gründerzuschuss kann bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Mit diesem Gründerzuschuss sollen vor allem Arbeitslose bei ihrem Einstieg in die Selbständigkeit unterstützt werden.

Der Gründerzuschuss wird in zwei Phasen ausbezahlt: Die Existenzgründer erhalten in den ersten neun Monaten der Selbstständigkeit einen Zuschuss in Höhe des individuellen Arbeitslosengeldes nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) III, welches bei Arbeitslosen mit mindestens einem Kind, wenn beide Ehegatten oder Lebenspartner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, 67 % des pauschalierten Nettoentgelts (erhöhter Leistungssatz) beträgt. Bei den übrigen Arbeitslosen werden 60 % des pauschalierten Nettoentgelts (allgemeiner Leistungssatz) ausgezahlt. Zusätzlich wird ein Pauschalbetrag von 300 Euro für die soziale Absicherung, wie z.B. Kranken- und Pflegeversicherung und Altersvorsorge, gezahlt. An die ersten neun Monate kann sich eine Phase von weiteren sechs Monaten anschließen, in der dann nur noch die 300 Euro zur sozialen Absicherung gezahlt werden. Hierfür muss aber die hauptberufliche unternehmerische Aktivität und Geschäftstätigkeit nachgewiesen werden.

Voraussetzungen für den Gründerzuschuss sind, dass durch die Existenzgründung die Arbeitslosigkeit beendet und eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit aufgenommen werden muss. Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit muss noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen vorliegen und die persönliche und fachliche Eignung zur Selbstständigkeit muss dargelegt werden. Eine fachkundige Stelle, z.B. Gründungszentrum, Handwerkskammer, Steuerberater, begutachtet das Existenzgründungsvorhaben anhand des Businessplans und bestätigt die Tragfähigkeit des Konzepts.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang aber, dass der Gründungszuschuss für Existenzgründer dem Lebensunterhalt dient und deshalb auf das Elterngeld (Sozialgericht Dresden, Beschl. v. 18.02.2009, Az.: S 30 EG 1/09 ER) angerechnet wird. Außerdem ist der Gründungszuschuss als Einkommen bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II zu berücksichtigen (Bundessozialgericht, Urt. v. 06.12.2007, Az.: B 14 /7b AS 16/06 R). Allerdings ist der Gründerzuschuss nicht zu versteuern.

Versicherungen

Wer sich als Existenzgründer selbstständig macht muss daran denken, dass er von jetzt an alle Risiken selbst tragen muss. Daher ist es besonders wichtig sich durch die richtigen und passenden Versicherungen so weit wie möglich abzusichern.

Wichtige betriebliche Versicherungen sind beispielsweise die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung gegen betriebliche Schadensfälle, die Betriebsunterbrechungsversicherung, die Einbruchdiebstahlversicherung und die Feuerversicherung. Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Versicherungen, die je nach Branche sinnvoll sind.

Im Bereich der persönlichen Versicherungen muss das größte Kapital des Existenzgründers, nämlich seine Gesundheit, so gut wie möglich abgesichert werden. Dazu gehört in jedem Fall eine Krankenversicherung, die je nach Einkommen oder vorheriger Tätigkeit gesetzlich oder privat sein kann. Sinnvoll ist auch eine Krankentagegeldversicherung, denn wenn ein Selbstständiger arbeitsunfähig erkrankt fallen seine Einkünfte weg. Genau hier greift die Krankentagegeldversicherung ein, die pro Krankheitstag den versicherten Betrag als „Einkommensersatz” ausbezahlt. Besonders wichtig ist für Selbstständige auch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die dann eine monatliche Rente auszahlt, wenn der Unternehmer aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann. Auch bei den persönlichen Versicherungen gibt es noch Versicherungen, die je nach Unternehmen bedacht werden sollten.

Bezüglich der Rentenversicherung ist es so, dass die meisten Unternehmer oder Freiberufler keine Verpflichtung mehr haben, in die gesetzliche Sozialversicherung einzuzahlen. Diese Verpflichtung besteht insbesondere für Handwerker, Hebammen, Lehrer, Künstler und Publizisten. Allerdings bleiben alle Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung erhalten, die man als Arbeitnehmer erworben hat. Für Selbstständige kommt als private Rentenversicherung beispielsweise die Rürup-Rente in Betracht und es sollten Rücklagen gebildet werden durch Sparverträge, Immobilienbesitz, Aktien usw.

Steuern

Wie bereits oben kurz angedeutet, ist es wichtig, sich bereits vor Unternehmensgründung mit dem Thema Steuern auseinanderzusetzen. Für die steuerliche Belastung des neu gegründeten Unternehmens ist die Größe des Unternehmens, die Wahl der Rechtsform und die Tätigkeit als Gewerbetreibender oder Freiberufler entscheidend, denn es können sich bei der Besteuerung erhebliche Unterschiede ergeben. Grundsätzlich kommen je nach Rechtsform die Umsatz- bzw. Vorsteuer, die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer und/oder die Körperschaftssteuer in Betracht. Daneben existiert auch eine spezielle Regelung für Kleinunternehmer, die spezielle Erleichterungen in Bezug auf die Abführung von Umsatzsteuern, die Buchführung und die Gewinnermittlung enthält. Zu all diesen steuerlichen Fragen sollte sich ein Existenzgründer bereits frühzeitig mit einem Steuerberater zusammensetzen, um die für das neue Unternehmen günstigste Regelung zu finden.

Achtung: Spätestens einen Monat nach Aufnahme einer gewerblichen, selbstständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit bzw. Beteiligung an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft muss man bei seinem Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vorlegen, anhand dessen die zukünftigen Steuern festgelegt werden und eine neue Steuernummer vergeben wird.

(WEI)

Foto: ©iStockphoto.com


Bewertung
52 von 68 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein. Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich hier registrieren
Empfehlen Sie diesen Rechtstipp

Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert