Die Einwände der IHK gegen die angekündigten Bußgelder bis zur Höhe von 50.000 € finden bei dem schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert kein Gehör. Private Facebook-Nutzer und Online-Händler müssen daher seit dem 01.10.2011 auf der Hut sein.
Wie wir bereits berichtet haben, hatte sich der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert nach einer Meldung der Lübecker Nachrichten zunächst versöhnlicher gezeigt und Bußgelder gegen Facebook Nutzer und Online-Händler als „Ultima Ratio” bezeichnet.
Dem ist - trotz der gewichtigen Einwände der IHK Schleswig-Holstein gegen die Heranziehung von Unternehmen - leider doch nicht so. Dies kann man einer aktuellen Pressemitteilung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein vom 30.09.2011 entnehmen. Darin verweist der Leiter des ULD Thilo Weichert ausdrücklich darauf, dass die anscheinend vorhandene Verständigungsbereitschaft von Facebook nicht die „Verantwortlichen” von der Einhaltung des Datenschutzes entbindet. Das bedeutet im Klartext, dass sowohl private Nutzer als auch Händler ab sofort unbedingt eine datenschutzkonforme Einbindung des gefällt-mir-Buttons sicherstellen müssen. Dies empfehlen wir auch, wenn Sie Ihren Sitz außerhalb von Schleswig-Holstein haben.
Was das konkret bedeutet, wird in den nachstehenden Beiträgen erläutert:
- Immer mehr Datenschützer haben wegen Facebook-Button Bedenken: Tipps für private Anwender und Onlinehändler
- Facebook-Button abschalten, sonst Strafe: RA Solmecke bietet Alternative zum Datenschutz-Wahn!
- Datenschutz und der Facebook-Like-Button
Bewertung
2 von
2 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein.
Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich
hier registrieren
Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert