Fachkräftemangel im Gesundheits- und Pflegewesen: Auwege aus der Krise?

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Gesundheits- und Pflegewesen hat mit einem starken Fachkräftemangel zu kämpfen. Während im ärztlichen Bereich vor allem die ländlichen Gebiete betroffen sind, stehen beinahe alle Alten- und Pflegeheime vor einem großen Problem: Es fehlen schlichtweg qualifizierte Fachkräfte.

Vor diesem Hintergrund sind die Beteiligten auf der Suche nach praktikablen und rechtssicheren Lösungen. Eine Lösungsmöglichkeit kann die Delegation oder Substitution von Leistungen sein.

Bei der Delegation wird eine der Fachkraft vorbehaltene Tätigkeit von einer Hilfs- oder Assistenzkraft ausgeführt, wobei der Delegierende die tatsächliche und rechtliche Verantwortlichkeit behält. So können unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise transurethrale Blasenkatheter von nichtärztlichem Personal eingelegt werden. Grenzen und Möglichkeiten der Delegation sind nach wie vor unklar und rechtlich im Einzelfall sehr problematisch. Die Bundesärztekammer und die KBV – http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.7.47.3225 – haben sich zu diesem Problem im Jahr 2008 positioniert und Grundsätze formuliert.

Bei der Substitution hingegen wird eine bestimmte Leistung dauerhaft von einer anderen Person ausgeführt. Hier wechselt die tatsächliche und rechtliche Verantwortung auf den Substitutionsempfänger. In der Praxis ist hier die Hebammentätigkeit zu nennen. Der Gesetzgeber hat kraft Gesetzes zugelassen, dass die Geburtshilfe auch von (besonders qualifiziertem) nichtärztlichem Personal – den Hebammen – erbracht werden darf.

Der Gesetzgeber hat mittlerweile in § 63 SGB V – http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__63.html – die Möglichkeit vorgesehen, bestimmte ärztliche Tätigkeiten im Rahmen von Modellvorhaben von Kranken- oder Altenpflegern ausüben zu lassen. Bislang existieren derartige Modellvorhaben aber noch nicht.

Festzuhalten bleibt, dass alle Beteiligten einer großen Herausforderung gegenüberstehen und das Problem gemeinsam gelöst werden muss. Substitution und Delegation können dieses Problem lösen. Das zeigt auch ein Blick ins europäische Ausland: Deutschland bildet europaweit das Schlusslicht, wenn es um die Delegation und Substitution von Leistungen geht. Die rechtlichen Voraussetzungen sind derzeit aber noch unklar, und es muss für jede konkrete Leistung eine eigenständige Zulässigkeitsprüfung durchgeführt werden. Hier lauern für die betroffenen enorme Haftungsfallen: So besteht einerseits die Gefahr, dass unzulässig delegierte oder substituierte Leistungen nicht abrechenbar sind (es drohen dann auch Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrugs) und andererseits können sich die delegierenden Fachkräfte zivil- und strafrechtlich zu verantworten haben.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Sebastian Hollitzer

Beiträge zum Thema