Fällt das Provisionsabgabeverbot endgültig?

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Nach Presseberichten hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Rechtsprechung des VG Frankfurt zum Provisionsabgabeverbot in der Lebensversicherung akzeptiert und überprüft zurzeit die bestehenden Verordnungen, nach denen die Weiterleitung von Provisionen an den Kunden verboten ist.

Über die Zukunft des Provisionsabgabeverbots war viel spekuliert worden, nachdem das VG Frankfurt mit Urteil vom 24.10.2011 (Az. 9 K 105/11 F V) die von der BaFin ausgesprochene Androhung eines Bußgeldes wegen der Weitergabe der Provisionen aufgehoben hatte. Das Verwaltungsgericht hatte die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen, die nunmehr von der BaFin zurückgenommen wurde.

Nach öffentlichen Aussagen der BaFin wird sie die Weitergabe von Provisionen bis zum Abschluss ihrer Überprüfung nicht mehr verfolgen. Damit spricht vieles dafür, dass das Provisionsabgabeverbot abgeschafft werden wird. Welche Auswirkungen dies auf die Versicherungsvermittlung und die Frage der Honorierung der Vermittler haben wird, ist allerdings offen. Die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Bundesfinanzministerium angestoßene Debatte über die Stärkung und Regulierung der Honorarberatung im Finanzdienstleistungsbereich wird damit jedenfalls neuen Schwung erhalten.

RA Heiko Effelsberg, LL.M.
Fachanwalt für Versicherungsrecht



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