Fahrtenbuch

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Viele Autofahrer müssen zur Trennung von Dienst- und Privatfahrten ein Fahrtenbuch führen. Für die steuerliche Anerkennung muss das Fahrtenbuch stets Datum und konkretes Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen. Ungefähre Angaben, z.B. Namen von Kunden oder „Tanken" genügen nicht. Auch reicht eine nachträgliche Ergänzung auf der Basis eines Tageskalenders nicht aus.

Die Finanzverwaltung erkennt nur Fahrtenbücher an, die als Bücher gebunden sind. Der bloße Ausdruck einer PDF-Datei genügt nicht. Ein Muster lässt sich der Internetseite www.ecovis.com/Fahrtenbuch entnehmen (BFH VI R 33/10).


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