Fahrverbot

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Es ist möglich, dass bei einem im Bußgeldbescheid angedrohten Fahrverbot, dieses gegen „angemessene“ Erhöhung der Geldbuße wegfallen kann. Dies ist für den betroffenen Vielfahrer oder Berufskraftfahrer manchmal die letzte Möglichkeit, dem Jobverlust zu entgehen oder Zwangsurlaub nehmen zu müssen.

Rechtsanwalt Torsten Schutte rät ausdrücklich dazu, diese Option vorher mit dem beauftragten Rechtsanwalt zu besprechen, bevor alle „Verteidigungsregister“ gezogen werden. Denn damit kann durchaus in einem frühen Stadium des Prozesses (z. B. bei Ladung zum Hauptverhandlungstermin) mit dem Gericht in Kontakt getreten und außergerichtlich eine Regelung für den/die Betroffene/n abschließend getroffen werden. Ein Urlaubstag ist für den Mandanten dann gespart. Viele Richter/innen wollen den Betroffenen bei Fahrverboten ansonsten persönlich anhören.

Aber selbst, wenn es im Termin nur noch um das Fahrverbot geht, ist es nicht einfach, dieses zu verhindern. Das Kammergericht Berlin hat folgenden, aktuellen Orientierungssatz auch Beschluss veröffentlicht:

Sieht das Amtsgericht von der Verhängung eines Fahrverbots mit der Begründung ab, dass bei Anordnung eines Fahrverbots eine „existenzvernichtende“ außergewöhnliche Härte vorliegt, weil „der Betroffene als Krankentransportfahrer zwingend auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist, um seine Tätigkeit ausüben zu können“, so müssen die Urteilsgründe die tatsächlichen Voraussetzungen für eine solche Härte enthalten. Dazu genügt nicht der Hinweis, dass der Arbeitgeber des Betroffenen angekündigt hat, für den Fall des Führerscheinentzugs das Arbeitsverhältnis zu beenden, weil es vorliegend lediglich um ein zweimonatiges Fahrverbot und nicht um einen Führerscheinentzug geht. Deshalb müsste den Urteilsgründen weiter zu entnehmen sein, warum es dem Betroffenen nicht möglich sein soll, die Zeit des Fahrverbots etwa durch Inanspruchnahme seine jährlichen Urlaubsanspruchs und/oder unbezahlten Urlaub zu überbrücken und für die finanziellen Belastungen notfalls einen Kredit aufzunehmen, Beschluss vom 06. März 2018 – 3 Ws (B) 73/18.

Wenn also die Messung oder Verstoß sonst nicht anzugreifen ist, müssen die obigen Voraussetzungen erfüllt sein, um vom Fahrverbot absehen zu können.

Rechtsanwalt Torsten Schutte vertritt bundesweit Betroffene in Bußgeldverfahren und rät in jedem Fall sorgfältig die Erfolgsaussichten durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen, insbesondere wenn Punkte und/oder Fahrverbot drohen und man auf den Führerschein besonders angewiesen ist.


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