Falschberatung der Berliner Volksbank eG?

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Gute Chancen für Anleger auf Schadensersatz bei der Investition in geschlossene Beteiligungen

Anleger der Berliner Volksbank eG könnten bei der Anlage ihres hart verdienten Geldes in geschlossene Beteiligungen falsch beraten worden sein. In den der Kanzlei Helge Petersen & Collegen bekannten Beratungsgesprächen wurden die Anleger regelmäßig nicht über abfließende Provisionen (sog. „Kick-Backs“) an die Bank aufgeklärt.

Außerdem fehlten in den uns vorliegenden Fällen Hinweise auf die lange Laufzeit, das Totalverlustrisiko, die besonderen Risiken, die sich aus einer hohen Fremdkapitalquote ergeben, Charterrisiken sowie Rückzahlungsrisiken von einmal erlangter Rendite und weiteren Risiken.

Sollten Sie in eine der genannten Anlagen investiert haben, ist es ratsam ihren Fall zeitnah einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu übergeben.

Berliner Volksbank eG – Anleger investierten in geschlossene Fonds

Anleger haben nach einer Beratung durch die Berliner Volksbank eG z.B. in den

  • Nordcapital Immobilienfonds London 1,
  • die Strandhotel Jingst-Darß GmbH & Co. KG,
  • die MS Vilano Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG,
  • die MS „E.R. TEXAS“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG (Nordcapital Treuhand),
  • die Deutsche Fonds Management GmbH & Co. DCM Renditefonds 24 KG „DCM Zukunftswerte“ und
  • die Beteiligung Nordcapital Schiffsportfolio 8 investiert.

Sollten Sie in eine der genannten Anlagen investiert haben, ist es ratsam ihren Fall zeitnah einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu übergeben.

Achtung: Ansprüchen droht Verjährung

Dabei sollten sie insbesondere beachten, dass einige dieser Anlageprodukte bereits im Jahre 2005 vertrieben wurden. Dann steht die sogenannte absolute Verjährung vor der Tür. Ansprüche verjähren danach taggenau 10 Jahre endgültig nach Zeichnung. Wer also z.B. am 15.05.2005 eine Beteiligung gezeichnet hat, der muss bis zum Ablauf des 15.05.2015 spätestens Klage eingereicht haben, um die Verjährungsfrist zu hemmen.


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