Rechtstipp vom 05.07.2012

Falsche Daten

Vielfach weisen Bußgeldbescheide falsche Angaben hinsichtlich des Tatortes oder Schreibfehler beim Namen des Betroffenen oder Zahlendreher beim Kennzeichen auf. Ist dann der Bußgeldbescheid insgesamt ungültig?

Nach der Rechtsprechung bleiben Bußgeldbescheid und damit auch die Geldbuße wirksam, wenn der zugrunde liegende Lebenssachverhalt eindeutig ist und eingegrenzt werden kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Betroffene den Fehler als Versehen der Behörde  erkennen kann. Eine Verwechslung ist auszuschließen, wenn der Betroffene unmittelbar nach dem Vergehen von der Polizei angehalten und informiert wurde.

Im Zweifel ist es empfehlenswert, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Prüfung der Wirksamkeit zu beauftragen.




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