Falsche Kontodaten vom Verkäufer auf eBay erhalten – was tun bei Phishing und Co.?

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Bei eBay-Auktionen kommt es aufgrund der großen Anzahl an Transaktionen gelegentlich zu Problemen, insbesondere wenn Käufern falsche Kontodaten übermittelt werden. Dies kann durch vergessene Aktualisierung der Bankdaten durch den Verkäufer oder aufgrund von Phishing und Cyber-Attacken geschehen, wodurch richtige Bankdaten häufig durch ausländische Konten ersetzt werden. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, die Überweisung über die Bank rückgängig zu machen oder rechtliche Schritte einzuleiten, wobei Ansprüche auf Herausgabe des überwiesenen Geldes aus § 812 Abs. 1 BGB bestehen können. Bei Phishing-Attacken ist es ratsam, Strafanzeige zu erstatten, um den Geldweg nachzuverfolgen, obwohl die Rückgewinnung des Geldes nicht immer gesichert ist. Verkäufer haben nach eBay-Richtlinien aktuelle Zahlungsdaten bereitzustellen, und Opfer solcher Betrügereien sollten eBay informieren und rechtliche Beratung suchen. Zahlungen über PayPal bieten einen Käuferschutz als Sicherheitsmaßnahme. In Fällen, wo Verkäufer mit betrügerischer Absicht handeln, stehen dem Käufer Möglichkeiten des Rücktritts vom Kaufvertrag sowie Schadensersatzzahlungen offen, wenn der Verkäufer die Ware nicht liefern kann. Ein spezialisierter Anwalt kann hilfreich sein, um sowohl zivile als auch strafrechtliche Schritte einzuleiten und die besten Chancen zur Geldrückgewinnung zu bieten.

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eBay ist von vielen, sehr vielen Auktionen abhängig, die von den Usern online gestellt werden. Sekündlich laufen daher dutzende Auktionen ab, und in den meisten Fällen geht der darauf folgende Handel zwischen Käufer und Verkäufer einigermaßen problemlos über die Bühne. Es verwundert jedoch nicht, dass bei einer solch immensen Zahl von Auktionen auch Probleme auftreten.

Ein solches Problem liegt in letzter Zeit vermehrt darin, dass dem Käufer falsche Kontodaten übermittelt werden, wobei unterschiedliche Szenarien denkbar sind. Der vorliegende Beitrag soll diese Szenarien beschreiben und betroffenen Käufern ihre Möglichkeiten aufzeigen, wenn sie den Kaufpreis an eine falsche Bankverbindung überwiesen haben.

Ausgebliebene Aktualisierung durch den Verkäufer

Der harmloseste Fall wird dabei sein, dass ein Verkäufer schlichtweg vergessen hat, seine Bankdaten zu aktualisieren. Dann kann es vorkommen, dass das Geld auf ein nicht mehr bestehendes Konto überwiesen werden sollte oder das Konto nunmehr einer anderen Person zugewiesen ist.

Im ersten Fall wird die Bank das Geld zurücküberweisen, im zweiten Fall ist zumeist eine gütliche Einigung zwischen Verkäufer und Käufer möglich, da sich der Verkäufer das Geld von dem neuen Konto-Inhaber meist leicht zurück holen können wird.

Überweisung bei Bank rückgängig machen?

Geht auch das schief, kann versucht werden, über die eigene Bank die Überweisung rückgängig zu machen. Notfalls kann hier auch der Rechtsweg eingeschlagen werden: Hat die falsche Person etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, können hier Ansprüche auf Herausgabe des Erlangten Etwas, also des Geldes, aus § 812 Abs. 1 Alt. 1 oder Alt. 2 BGB bestehen.

Hier muss jedoch zumeist gegen die Bank vorgegangen werden. In solchen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit, das Geld zurück zu bekommen und somit zu einem versöhnlichen Ende zu kommen, allerdings durchaus gegeben. Sollte Ihnen ein solcher Fall passiert sein und Sie benötigen rechtliche Hilfe, wenden Sie sich gerne an uns – wir beraten Sie in solchen Fällen gerne und helfen Ihnen, den Kauf so wie geplant abzuwickeln.

Phishing und Cyber-Attacken

Nicht nur praktisch, sondern auch rechtlich problematischer sind die Fälle, in denen falsche Kontodaten nicht vom Verkäufer eingegeben worden sind, sondern von Dritten in den Account des Verkäufers eingeschleust wurden.

Hierbei sind jedoch wiederum mehrere Fälle möglich: Einerseits kann ein gezielter Cyber-Angriff auf eBay erfolgt sein, durch den die Angreifer Zugriff auf die Konten der User erlangt haben und in der Folge die Zahlungsdaten ändern konnten. Andererseits kann auch der konkrete Verkäufer Opfer eines Cyber-Angriffs geworden sein, beispielsweise durch eine Phishing-Attacke (siehe zu Phishing-Attacken und den Folgen hieraus den Blog-Beitrag https://www.recht-freundlich.de/phishing-online-banking/phishing-rechtsprechung-urteil).

Diese Fälle tauchen dabei in letzter Zeit vermehrt auf. Häufig werden die richtigen Bankdaten durch rumänische Konten ausgetauscht, die Benachrichtigung seitens eBay, dass eine Änderung vorgenommen wurde, von den Betrügern schnell gelöscht. So ist meist für den Verkäufer selbst nicht ersichtlich, dass seine Daten ausgetauscht worden sind, er kann den Käufer dann nicht mehr warnen.

Uns sind Fälle bekannt, in denen Verkäufer nach mehreren Tagen erneut um Zahlung vierstelliger Geldbeträge gebeten haben, obwohl die Käufer schon überwiesen hatten. Dies ist das besonders perfide an den Betrügern: Sie handeln sehr diskret, man kann ihr Handeln selten direkt nachvollziehen und häufig geht es um höhere Geldbeträge.

Dann stellt sich natürlich die Frage: Muss der Verkäufer trotzdem liefern oder kann er erneut die Zahlung des Kaufpreises verlangen? Und wie bekommt man das Geld von den Betrügern wieder?

Auf jeden Fall eine Strafanzeige

Zunächst sollte dringend Strafanzeige gegen die Phishing-Angreifer gestellt werden. Durch die Strafanzeige kann der Weg des Geldes deutlich besser nachverfolgt werden als ohne eine solche, wenn die Strafverfolgungsbehörden haben hier deutlich mehr Möglichkeiten als die Privatpersonen.

Ob das Geld jedoch letzten Endes tatsächlich wieder erlangt werden kann, ist wohl fraglich.

Umso relevanter ist die Frage nach den Leistungspflichten des Vertrages, also ob der Käufer trotzdem erneut zahlen muss oder die Ware fordern kann. In der Praxis wird wohl eine der Parteien auf den Kosten sitzen bleiben.

Es gibt hierzu noch keine gefestigte Rechtsprechung, es kann wohl aber vermutet werden, dass grundsätzlich der Verkäufer die Ware liefern, während der Käufer nicht erneut zur Zahlung bereit sein muss. Nach den eBay-Richtlinien obliegt es dem Verkäufer, seine Kontakt- und Zahlungsdaten stets auf dem neusten Stand zu halten.

Wird der Verkäufer Opfer eines Phishing-Angriffs, so kann hier häufig auch darauf abgestellt werden, dass das Anklicken dieser Baitmail-Links fahrlässig war, sodass das nachfolgende Szenario auch vom Verkäufer zu vertreten ist. In jedem Fall liegt es wohl in der Sphäre des Verkäufers, dafür zu sorgen, dass der Käufer die ihm übermittelten Daten als richtig ansehen kann und eine dahingehende Überweisung nicht ins Leere bzw. in die Taschen Dritter geht.

Es sprechen damit gute Gründe dafür, dem Verkäufer hier die Last aufzuerlegen.

Sollten Sie als Käufer in eine solche Lage gekommen sein, so helfen wir Ihnen gerne, ihre Ansprüche zu prüfen und notfalls auch gegen den Verkäufer durchzusetzen. Sie können sich hier auf unsere Expertise im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten auf eBay verlassen.
Doch auch als Verkäufer können Sie sich an uns wenden.

Wir können versuchen, mit dem Käufer zu einer gütlichen Einigung zu kommen, notfalls zumindest die strafrechtlichen Schritte gegen die Betrüger einleiten und mit Ihnen gemeinsam gegen diese vorgehen, um doch noch an das Geld zu gelangen.

In keinem Fall sollten Sie der Kriminalität schlichtweg nachgeben.

Verkäufer ist in betrügerischer Absicht tätig

Zu guter Letzt kann ebenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass der Verkäufer lediglich behauptet, die Kontodaten seien von jemand anderem geändert worden, der Verkäufer selbst jedoch der Betrüger ist. Gleiches gilt für solche Fälle, in denen Betrüger eBay-Accounts unter falschem Namen führen, um gezielt Betrügereien vorzunehmen.

Dieser Fall ist dabei zwar grundsätzlich rechtlich der einfachste, in der Praxis jedoch ebenfalls höchst problematisch. Hat der Verkäufer selbst die Bankdaten geändert und handelt in betrügerischer Absicht, so hat er sich einerseits gemäß § 263 StGB wegen Betruges schuldig gemacht, andererseits kann der Käufer auch darauf verweisen, grade auf das Konto überwiesen zu haben, welches vom Verkäufer angegeben worden ist.

Die Leistung wurde damit in der Weise bezweckt, wie sie nach dem Vertrag und den weiteren Verhandlungen auch vereinbart war. Problematisch ist in dieser Hinsicht jedoch, ob der Verkäufer überhaupt das verkaufte Gut vorrätig hat oder die Auktion nicht ein reines Lockangebot war, um an das Geld des Käufers zu gelangen.

Auf Fake-Account reingefallen?

Dies wird immer dann vorliegen, wenn es sich gezielt um „Fake-Accounts“ handelt. Kann der Verkäufer nicht liefern, so hat er das Geld grundsätzlich zurückzugeben, denn der Käufer kann bei Nichtlieferung vom Kaufvertrag zurück treten.

Ebenfalls möglich wären auch Schadensersatzansprüche des Käufers, bspw. wenn er die Sache dann von einem anderen Verkäufer teurer kaufen müsste. Praktisch sieht die Lage allerdings deutlich komplizierter aus. Zunächst muss bewiesen werden, dass der Verkäufer in betrügerischer Absicht gehandelt hat, was zumeist schon ein großes Problem darstellen dürfte.

Darüber hinaus wird der Verkäufer häufig gar keine Ware zur Lieferung vorrätig haben, sodass einzig die Rückforderung des Geldes Sinn macht. Das Geld wird jedoch von den Betrügern meist schnell abgeschöpft, sodass der Zugriff schwierig wird.

Die Gefahr, auch bei solchen Szenarien auf den Kosten des Geschäfts sitzen zu bleiben, sind hoch. Haben Sie den Verdacht, dass ein Verkäufer sie betrügen möchte, sollten Sie in jedem Fall eBay benachrichtigen, um weitere Betrugsfälle zu verhindern und sich Rat bei einem Fachmann für solche Fälle holen.

Dieser kann sowohl zivil- als auch strafrechtliche Schritte einleiten, welche dringend nötig sind, um noch eine Chance auf das Geld zu haben! Benötigen Sie hier rechtliche Hilfe, kann ein Anwalt, der sich auf Fragen des Internetrechts spezialisiert hat, helfen.

Vorsorgliches und nachsorgliches Handeln ist wichtig

Egal, welches der oben genannten Szenarien eintritt: eBay selbst wird Ihnen nicht in der Form helfen, an ihr Geld zurückzugelangen, etwa durch einen „Kundenservice“ oder Ähnliches.

Es obliegt dem Käufer hier selbst, in Zusammenarbeit mit dem Verkäufer zu einer Lösung zu kommen. Trotzdem sollten sie den Fall melden.

Sollten Sie als Händler davon Mitteilung bekommen, dass ihre Bankverbindung ausgetauscht wurde, sollten Sie sich möglichst schnell mit eBay in Verbindung setzen, um aufzuklären, wie dies passiert sein kann.

Es ist für alle Beteiligten wichtig, dass in Ihren Kontaktdaten immer die richtigen Angaben aufzufinden sind. Als Käufer sollte man sich nach einem Kauf immer davon überzeugen, dass die nunmehr immer im Bankverkehr anzugebende IBAN des Händlers mit „DExx“ beginnt.

Nur dann ist gewährleistet, dass es sich um ein deutsches Konto handelt. Betrüger und Phishing-Angreifer nutzen häufig Konten, die im Ausland angelegt sind. Sollten Sie als Käufer hier Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Händlers haben, sollten Sie diesen zunächst kontaktieren, bevor Sie das Geld überweisen.

Ebenfalls möglich ist es, den Betrag ausschließlich über PayPal zu bezahlen. Hier ist ein Käuferschutz eingebaut, der Ihnen im Zweifel helfen kann.
Ebenfalls sollten sie als Opfer einer Phishing-Attacke oder als Opfer eines Betruges dringend einen Anwalt mit dem Sachverhalt betrauen, der sich auf solche Fälle spezialisiert hat.

Um den Schaden möglichst gering zu halten, sind in den problematischen Fällen dringend zivil- und strafrechtliche Schritte geboten, um den Weg des Geldes nachzuverfolgen und die Lage bestmöglich aufzuklären.

Foto(s): Thomas Feil

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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