Falsche Widerrufsbelehrung: Abmahnung durch Kanzlei Dr. Schenk i.A.d. Deng UG

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Zurzeit häufen sich die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, die aufgrund von falschen bzw. veralteten Widerrufsbelehrungen z.B. bei eBay ausgesprochen werden.

Wir gehen davon aus, dass es im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL), die am 13.06.2014 in Kraft getreten ist, noch zu einer regelrechten Abmahnwelle kommen wird. Mit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie gibt es für Onlinehändler, die ihre Waren im Internet anbieten (z.B. eigener Onlineshop oder bei eBay oder Amazon), eine ganze Reihe an neuen Vorgaben bei Widerrufsbelehrungen und Informationspflichten. Bei Nichtumsetzung der Gesetzesänderungen drohen Abmahnungen z.B. durch Mitbewerber.

So spricht beispielsweise die Kanzlei Dr. Schenk aus Bremen zurzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen falscher bzw. veralteter Widerrufsbelehrungen bei eBay aus. Die Auftraggeberin der Kanzlei ist u.a. die Deng UG (haftungsbeschränkt) aus Ravensburg. Bei der Mandantin der Kanzlei Dr. Schenk soll es sich um ein Unternehmen handeln, das unter anderem Bekleidungsartikel anbietet. Nach Aussage der Kanzlei Dr. Schenk soll der Adressat der Abmahnung in einem Wettbewerbsverhältnis zu der Deng UG stehen und daher Mitbewerber sein. Als Mitbewerber soll er wettbewerbsrechtliche Verstöße begangen haben, indem er z.B. auf eBay nicht die gesetzlichen Änderungen bezüglich der Widerrufsbelehrung umgesetzt haben soll. In der Abmahnung wird von dem Adressaten die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Anwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 15.000€ gefordert.

Die Kanzlei Dr. Schenk hat bereits im Auftrag einer anderen Mandantin, der Data Economy UG, ebenfalls Abmahnungen wegen einer falschen Widerrufsbelehrung bei eBay ausgesprochen.

Falls Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von der Kanzlei Dr. Schenk oder einer anderen Rechtsanwaltskanzlei erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne bei der Verteidigung.

Auch jetzt ist es noch an der Zeit, Ihren Onlineshop an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen bzw. anpassen zu lassen. Nur so können Sie die Gefahr von Abmahnungen reduzieren. Auch hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.

In einem kostenlosen Erstgespräch erläutern wir Ihnen Kosten und Risiken der Verteidigung gegen eine Abmahnung.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de


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