Rechtstipp vom 26.10.2012

Farb-Zusammenstellungen können geschützt sein

Neben dem Schutz von Worten und Bildmarken können auch Farbkompositionen Markenschutz genießen, wenn sie für das Aussehen des Produktes eine besondere Bedeutung haben und ein signifikantes Erkennungszeichen darstellen. Allerdings können Farben nicht wahllos geschützt werden. Farbmarken werden üblicherweise nur dann eingetragen wenn die Farbe vom Anmelder in seinem Werbekonzept umfassend und signifikant als Kennzeichen verwendet worden ist (Verkehrsgeltungsnachweis). Aufgrund einer solchen Farbenmarke konnte Red Bull verhindern, dass ein Konkurrent ebenfalls blau-silberne Dosen verwendet (OGH, 17 Ob 27/11m).

Stefan Müller, Rechtsanwalt in Bludenz


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